Bundes-Notbremse: Was sich im Mai bei Aldi, Lidl und Co. ändert
Die Corona-Notbremse betrifft auch den Einkauf. Was sich im Mai bei Aldi, Lidl und Co. ändert, hängt auch von der Entwicklung der Inzidenzen und Fallzahlen ab.
Kassel – Während der Corona-Pandemie dürfen Supermärkte und Discounter weiter öffnen, denn sie gehören zu den Geschäften des täglichen Bedarfs. In Städten und Landkreisen, in denen die Inzidenz drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, greift allerdings die Bundes-Notbremse. Im Alltag gibt es für die Menschen dann einige Änderungen – auch beim Einkaufen in Supermärkten wie Rewe und Tegut oder bei Discountern wie Aldi und Lidl.
Basis für die Notbremse ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Vorerst bis einschließlich 30. Juni 2021 soll das Notbremsen-Gesetz der Bundesrepublik einen einheitlichen Rahmen geben. Die neuen Regeln sorgten bereits für chaotische Zustände bei Aldi, Lidl, Rewe und Co. Lange Schlangen vor Supermärkten und Discountern sowie die Pflicht einen Einkaufswagen mitzunehmen, sorgten für Unmut bei den Kunden.
Bundes-Notbremse: Was sich bei Aldi und Lidl und Co. im Mai ändert
Denn die Bundes-Notbremse sieht vor, dass sich auf einer Fläche von den ersten 800 Quadratmetern lediglich 40 Personen aufhalten dürfen. Für jede weitere 40 Quadratmeter darf ein Kunde hinzukommen. Dazu zählen aber auch Mitarbeiter, Sicherheitspersonal und Lieferanten. Das sorgt für strengere Einlassbeschränkungen und lange Schlangen vor den Supermärkten.
Bei Märkten gilt „für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.“ Liegt die Gesamtverkaufsfläche über 800 Quadratmetern, wird dafür eine Begrenzung von einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche vorgeschrieben. Grundsätzlich muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden können. Doch was heißt das genau für den Einkauf bei Aldi, Lidl und Co.? Da übliche Aldi- oder Lidl-Filialen etwa 1.200 Quadratmeter groß sind, dürfen sich in den Discountern durch die Corona-Notbremse insgesamt nur etwa 50 Personen aufhalten, berichtet merkur.de*.
Virus | SARS-CoV-2 |
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Krankheit | COVID-19 |
Erster offizieller Fall in Deutschland | 27. Januar 2020 |
Einstufung zur Pandemie (WHO) | 11. März 2020 |
Bundes-Notbremse beim Einkaufen – Was sich bei Aldi und Lidl und Co. im Mai ändert
Kunden müssen also unter Umständen viel Geduld mitbringen. Die langen Schlangen vor den Filialen haben bereits für großen Unmut gesorgt. Eine Edeka-Mitarbeiterin äußert sich dahingehend gegenüber der Redaktion von chip.de: „Bei uns in der Filiale kam es heute Morgen beinahe zur Schlägerei, weil keine Einkaufswagen mehr da waren und ich die Kunden nicht reinlassen durfte. Das ist echt nicht mehr schön.“ Im Mai sollten Kunden zusätzlich die Feiertage beachten. Denn an den Tagen davor kann es beim Einkaufen im Supermarkt im Mai zu Chaos kommen.

Warnhinweise, Schilder und Ampeln informieren die Kunden. Am Eingang steht häufig ein Mitarbeiter, der den Einlass regelt, wie in einer Lidl-Filiale in München. „Ich kann nicht diskutieren. Die Regeln sind für alle gleich“, erklärt er einer Kundin. Daher empfiehlt es sich, seinen Einkauf vorab zu planen und Einkaufslisten anzufertigen.
Außerhalb der Stoßzeiten ist zudem mit weniger Kundenandrang zu rechnen. Aktuell geben die sinkenden Inzidenzzahlen Grund zur Hoffnung: Sinkt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, dann fallen die bestehenden Einlassbeschränkungen in vielen Städten und Kreisen wieder weg.
Corona-Notbremse: Auswirkungen auf das Einkaufen - Einzelhandel muss schließen
Liegt die Inzidenz über 150, trifft sie vor allem den Einzelhandel hart. Kunden haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, bestellte Waren mit „Click & Collect“ abzuholen. Es gibt bei den Schließungen jedoch auch Ausnahmen. Offen bleiben dürfen:
- Lebensmittelhandel
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörakustiker
- Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Gartenmärkte
- Großhandel
Corona-Notbremse bei Aldi, Lidl und Co. – Bis wann gilt die Bundes-Notbremse?
Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist jedoch verboten. Hygieneregeln gelten dort weiterhin, zudem die Maskenpflicht. Anders als Gartencenter, die von der Notbremse-Regel explizit ausgeschlossen wurden, sind Baumärkte von der Corona-Notbremse* betroffen. „Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen“, so die Bundesregierung. Auch ein Friseurbesuch bleibt mit einem negativen Corona-Test und Maske weiterhin möglich.
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„Grundgedanke ist, dass die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen sichergestellt bleiben soll“, heißt es von der Bundesregierung. Auch Schulen sind von den neuen Corona-Regeln betroffen. Außer Kraft tritt die Notbremse wieder, wenn der Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, allerdings erst ab dem „übernächsten Tag“. (svw, sne mit Material von dpa) *giessener-allgemeine.de und merkur.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.