1. Startseite
  2. Verbraucher

Corona-Test: Was Schnelltests jetzt kosten und wer sie noch gratis kriegt

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Malin Schneider-Pluppins

Kommentare

Seit Montag sind Schnelltests nicht mehr kostenlos. Wer einen Nachweis über einen negativen Corona-Test braucht, muss tief in die Tasche greifen. Doch es gibt Ausnahmen.

Dortmund – Das Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests kam nicht ohne Vorankündigung. Bereits im August war klar, dass die Tests ab dem 11. Oktober zahlungspflichtig werden. Wie viel die Tests nun kosten, wo man sich überhaupt noch testen lassen kann und für wen es die Tests ausnahmsweise immer noch kostenlos gibt, weiß RUHR24*.

VirusCoronavirus
ErregerSars-Cov-2
NachweisAntigen-Schnelltest, PCR-Test

Kostenlose Schnelltest abgeschafft: Kosten für einen Corona-Test

Die lange Vorlaufzeit vor Abschaffung der gratis Schnelltests* war nicht zufällig gewählt. Sie sollte bis dahin Ungeimpften die Möglichkeit geben, sich doch noch für eine Impfung zu entscheiden. Denn auch, wenn es nun keine kostenlosen Bürgertests mehr gibt – eine Testpflicht für Ungeimpfte und nicht Genesene besteht vielerorts dennoch. Spätestens mit der nächsten Urlaubsreise kommen auf sie seit Montag weitere Kosten für einen Corona-Test zu.

Bislang war es weder finanziell noch zeitlich ein größerer Aufwand, sich auf das Coronavirus* testen zu lassen: Wer einen Nachweis über einen negativen Corona-Test brauchte, für den genügte es in der Regel in einem Drive- oder Walk-in in Minuten einen Schnelltest zu machen, der noch dazu kostenlos war.

Seit Montag müssen Corona-Schnelltests in Deutschland nun aber von jedem selbst bezahlt werden. Als Begründung gibt das Bundesgesundheitsministerium an, dass eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler nicht länger erforderlich sei, da inzwischen jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann.

Corona-Test: Kostenloser Schnelltest nur noch für bestimmte Personen

Wer keine Symptome zeigt und sich testen lassen will, muss nun also zahlen. Nur für wenige Personengruppen gelten Ausnahmen. Sie können sich weiterhin kostenlos testen lassen (Schnelltest). Dazu gehören:

Corona-Test: PCR-Test nur in Ausnahmefällen kostenlos

corona Schnelltest
Preise für einen Corona-Schnelltest: Seit Montag sind die Tests nicht mehr kostenlos. © Annette Riedl/dpa

Weiterhin gilt: Fällt ein Schnelltest positiv aus, ist der darauf folgende PCR-Test kostenlos. Das gilt laut Ministerium auch für positive Selbsttests. Ansonsten sind PCR-Tests nur in Ausnahmefällen kostenlos:

Wie teuer Corona-Tests nun werden, steht bislang nicht vollständig fest. Laut Tagesschau bekamen Test-Anbieter pro Schnelltest bisher 11,50 Euro vergütet. Für PCR-Tests gab es rund 43 Euro. Die Preise für Selbstzahler liegen allerdings meist darüber. Rund 15 Euro, bei manchen Anbietern aber auch 25 Euro, kosten Schnelltests laut NDR in der Regel jetzt. Der Corona-Testzentren-Betreiber coronatest.de erklärte gegenüber dem RND, dass Corona-Schnelltests jetzt 24,99 Euro kosten sollen.

Kostenloser Corona-Test: PCR-Test besonders teuer

PCR-Tests sind hingegen deutlich teurer. Besonders teuer kommen einen jene PCR-Tests zu stehen, die bereits nach wenigen Stunden ein Testergebnis liefern. Um die 80 Euro, manchmal sogar über 100 Euro kann je nach Anbieter für einen PCR-Test, dessen Ergebnis schon in rund sechs Stunden vorliegt, anfallen.

Bei vielen Testzentren ist durch die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests fraglich, wie und in welchem Umfang sie ihr Testangebot aufrechterhalten. Besonders in entlegeneren Gegenden könnten Testzentren geschlossen werden, wenn die Nachfrage nach Corona-Schnelltests nun aufgrund der Änderung deutlich zurückgeht. Gleiches gilt für Apotheken, die bislang Schnelltests angeboten hatten.

Wer dennoch auf ein Testergebnis angewiesen ist, dürfte besonders an größeren Flughäfen weiterhin die Möglichkeit haben, sich schnell und verhältnismäßig kostengünstig testen lassen zu können. Denn gerade für ungeimpfte Reisende gilt weiterhin in vielen Ländern eine Testpflicht – ob für die Einreise nach dem Urlaub, oder vor der Ausreise. Auch für Hotelübernachtungen oder Restaurantbesuche können Tests für Ungeimpfte und nicht Genesene weiter erforderlich sein (3G-Regel). *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare