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Lidl, Aldi, Rewe und Co: So unterschiedlich entscheiden die Supermärkte bei der Maskenpflicht

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Von: Helena Gries

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In Deutschland gelten neue Corona-Maßnahmen. Doch nicht überall greift beispielsweise der Wegfall der Maskenpflicht. Was jetzt bei Aldi, Lidl und Co. gilt.

Berlin/Kassel – Lange Zeit musste Kundschaft im Supermarkt wie Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. Maske tragen, doch damit ist zumindest in einigen Bundesländern bald Schluss. Eigentlich sollten bereits am 20. März die 2G- und 3G-Regeln, Maskenpflicht sowie Teilnehmer-Obergrenzen für Veranstaltungen fallen. Zahlreiche Bundesländer hatten den sogenannten „Freedom Day“ jedoch auf Anfang April verschoben und die geltenden Corona-Regeln beibehalten.

Zum 2. April endet nun die rechtlich eingeräumte und bindende Übergangsphase. Das aktuelle Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht vor, die Corona-Maßnahmen ab 2. April 2022 nur noch in Hotspot-Gebieten greifen zu lassen. Diese müssen allerdings von den Kommunen in Zusammenarbeit mit der Landesregierung festgelegt werden. In diesen Hotspot-Regionen sollen Maskenpflicht, Abstandsregeln und Zulassungsbeschränkungen bleiben. Das bedeutet, dass im Supermarkt und Einkaufszentren weiter Maskenpflicht gilt.

Einkaufen ohne Maskenpflicht: In den meisten Teilen von Deutschland wird dies bald wieder möglich sein. (Symbolbild)
Einkaufen ohne Maskenpflicht: In den meisten Teilen von Deutschland wird dies bald wieder möglich sein. (Symbolbild) © Kay Nietfeld/dpa

Corona-Maßnahmen bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka: Wo wird die Maskenpflicht beibehalten?

Ein Antrag mehrerer Bundesländer, die bestehenden Corona-Regeln noch einmal deutschlandweit zu verlängern, wurde mehrheitlich abgelehnt. Das hat der Bundesgesundheitsminister im Anschluss an das Sondertreffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag (28.03.2022) bekannt gegeben. Nach Angaben von Karl Lauterbach (SPD) seien bundesweite Corona-Regeln „rechtlich nicht mehr möglich“.

Angesichts der hohen Infektionszahlen und der Omikron-Variante haben sich jedoch einige Bundesländer, unter anderem Mecklenburg-Vorpommern, dazu entschlossen, die bisherigen Corona-Maßnahmen erneut um einen Monat zu verlängern und die Maskenpflicht unter anderem im Supermarkt beizubehalten. Andere Bundesländer haben noch keine feste Regelung für die kommenden Wochen getroffen und befinden sich in Beratungen. Anders jedoch Hessen: Trotz nach wie vor hoher Corona-Zahlen in Hessen hat Ministerpräsident Volker Bouffier den sogenannten „Basisschutz“ angekündigt.

Edekakeine Maskenpflicht in Eigenregie
Reweebenfalls nur Maskenpflicht in Hotspots
Aldi SüdMaskenpflicht läuft aus
Kaufland und LidlMaskenpflicht nur in Bundesländern mit staatlicher Vorgabe
GlobusMaskenpflicht fällt weg
dm und Rossmannvoraussichtlich keine Maskenpflicht durch Hausrecht

Neue Corona-Regeln bei Aldi, Lidl, Rewe und Co.: „Basisschutz“ und keine Hotspot-Regelung in Hessen

Demnach entfällt ab dem 2. April in ganz Hessen weitgehend die Masken- und Testpflicht. Kundschaft im Supermarkt muss demnach keine medizinische Maske mehr tragen. Diese Maßnahmen sind dann nur noch in besonders schutzbedürftigen Bereichen Pflicht. Masken müssen ab Samstag in Hessen nur noch in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten), in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten, in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) und in Sammelunterkünften wie Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften getragen werden.

Die Hotspot-Regelung für Hessen entfällt, da sie nach Angaben von Bouffier nicht weiter umsetzbar sei, da die hessische Landesregierung keinen festen Richtwert als aussagekräftig akzeptieren könne. Der hessische Ministerpräsident appellierte jedoch an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Corona-Maskenpflicht im Supermarkt: Lauterbach verweist auf Hausrecht von Aldi, Lidl, Rewe und Edeka

Gesundheitsminister Lauterbach appelliert jedoch an den Einzelhandel, die Maskenpflicht freiwillig beizubehalten und vom Hausrecht Gebrauch zu machen. So könnten Aldi, Lidl, Rewe und Co. weiterhin auf die Maskenpflicht beim Einkauf im Supermarkt bestehen und Kundschaft und Mitarbeitenden weiterhin das Tragen einer Maske vorschreiben. Lauterbachs Hoffnung ruht demnach auf den Händlerinnen und Händlern.

Die zeigen sich allerdings weniger begeistert und erteilten Medienberichten zufolge der Maskenpflicht per Hausrecht eine grundsätzliche Absage. „Masken sind ein Hindernis fürs Geschäft“, so Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern, „die große Mehrheit unserer Mitglieder sagt uns: ‚Mit Maske kommt kein Shopping-Gefühl auf.‘“ Es sei jedoch davon auszugehen, dass der Großteil der Kundschaft die Maske beim Einkauf im Supermarkt freiwillig weiter tragen werde.

„Die Maske gehört für viele Kunden inzwischen zum Alltag, eine Pflicht ist aber keine dauerhafte Lösung“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Verschiedene Supermarkt- und Discounterketten wie Aldi, Lidl, Rewe und Edeka haben sich bereits zur Maskenpflicht geäußert. Einzelhändler können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin das Tragen einer Maske von Kundinnen und Kunden verlangen. Zudem greifen die Corona-Regeln der Bundesländer.

Corona-Maskenpflicht im Supermarkt? Das gilt in den Bundesländern

Bei dem sogenannten „Basisschutz“, welcher die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen und andere Maßnahmen im öffentlichen Leben ersetzen soll, machen jedoch nicht alle Bundesländer mit. In einigen Regionen sollen weiterhin 3G im Restaurant, 2G-Plus in Clubs und Diskotheken sowie Impf-, Test- und Genesenennachweis für einige Institutionen Pflicht sein. Im Supermarkt gilt dann nach wie vor Maskenpflicht. Folgende Regeln treten in den einzelnen Bundesländern ab Samstag, 02.04.2022, in Kraft:

Ob und wo in den Supermärkten und Einkaufszentren der Bundesrepublik ab 2. April noch eine Maske getragen werden muss, ist von Region zu Region unterschiedlich und wird sich für einige Bundesländer erst noch entscheiden. (Helena Gries)

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