Gas- und Strompreise explodieren: Verbraucherzentrale warnt vor dreisten Tricks
Die Energiepreise sind zuletzt rasant gestiegen - ein Ende der Kostenexplosion ist nicht in Sicht. Aber längst nicht jede Preiserhöhung ist zulässig.
Kassel – Schon seit Wochen steigen die Energiepreise enorm an. Im Juni 2022 waren Gas und Strom laut der Vergleichsportale Verivox und Check24 im Vergleich zum Vorjahr um ganze 30 Prozent teurer. Und ein Ende der Teuerungswelle ist noch lange nicht in Sicht.
Doch sollte man einen Brief des Strom- oder Gas-Versorger über neue Preise erhaltet, sollte man diesen genau anschauen – denn längst nicht jede Preiserhöhung ist auch zulässig und oft wurde von den Anbietern getrickst, fand die Verbraucherzentrale bei einer Untersuchung heraus.
Verbraucherzentrale: Längst nicht jede Preiserhöhung ist zulässig
Wie die Nachrichten-Website Business Insider berichtete, untersuchten die Verbraucherschützer über 180 Briefe, die an Kunden verschickt wurden. Die Schreiben stammen aus dem Zeitraum Oktober 2021 bis April 2022 und wurden von den Kunden selbst an die Verbraucherschützer gesandt. Dabei fielen immer wiederkehrende Muster auf, mit denen Kunden die gestiegenen Preise beigebracht wurden.

Dabei stellte sich heraus, dass die Unternehmen beim Thema Preiserhöhungen zu diversen Kniffen griffen, die nicht immer zulässig sind.
Steigende Energie-Preise: Einige Unternehmen tricksen bei den Preiserhöhungen
Einer dieser Tricks, der von den Verbrauchschützern entdeckt wurde, sind Preise, die innerhalb weniger Monate mehrfach angehoben wurden. In einem Fall bis zu sechsmal in nur einem Jahr. Normal ist dagegen eine Preiserhöhung pro Jahr.
„Es ist davon auszugehen, dass Verbraucher mit einer derartigen Flut an Preiserhöhungs-Schreiben nicht rechnen. Vielmehr zeigt das Beispiel, dass Preiserhöhungen in kürzesten Zeitabständen undurchsichtig sind“, resümiert der Verbraucherschutz dazu.
Verbraucherzentrale Bundesverband | |
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Mitglieder: | 16 Verbraucherzentralen (eine je Bundesland), 26 Verbände |
Beschäftigte: | 225 Angestellte |
Vorsitz: | Ramona Pop |
Die Tricks der Energieversorger: Kunden haben es oft schwer, sich nach Alternativen umzuschauen
Auch wurde mit dem Abstand der Preiserhöhung gespielt: In der Regel müssen Verbraucher mindestens sechs Wochen vor einer Preiserhöhung informiert werden. Die Verbraucherschützer entdeckten aber auch hier Anbieter, die ihre Kunden sehr viel kurzfristiger informierten. In einem Fall sollte eine Erhöhung sogar vier Tage nach Ankündigung eintreten.
Durch die kurzfristigen Schreiben machten es die Anbieter den Kunden schwer, sich nach Alternativen umzusehen und gegebenenfalls zu kündigen, so die Verbraucherschützer.
Ein weiterer Trick ist laut Verbraucherschützern das Verstecken der Preiserhöhung in Briefen, die erstmal so gar nicht danach klingen. Beispielsweise wurden „Vertragsverlängerungen“ angekündigt - erst gegen Ende des Schreibens war dann der Hinweis auf Preiserhöhungen versteckt.
Steigende Energiepreise: Neue Preise trotz Nicht-Erhöhungs-Garantie
Und auch beim Vertragswechsel wurden einige Fallstricke entdeckt: Trotz einer Garantie, die Preise für zwölf Monate nicht zu erhöhen, stießen die Verbraucherschützer auf Fälle, in denen kurz nach Vertragsabschluss neue Preise eingeführt werden sollten.
So liegt den Verbraucherzentralen ein Fall vor, bei dem der monatliche Stromgrundpreis von 9 Euro auf zuletzt 24 Euro anstieg – und das trotz Preisgarantie. Der Arbeitspreis stieg von den vereinbarten 28,03 Cent auf 90,83 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Das bedeutet eine Verdreifachung der Kosten.
In einem solchen Fall hat der Kunde jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Die Verbraucherzentrale hat aufgrund ihrer Untersuchungen bereits mehrere Unterlassungsverfahren eingeleitet. (con)