Das sollten Rentner über das Rentensplitting wissen
Wer in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die Rentenansprüche untereinander aufteilen. Alles zum Rentensplitting finden Rentner hier.
Update vom 23. Februar 2023: Nach einer Verletzung oder größeren Operation benötigen viele Rentner eine Reha. Gibt es Einschränkungen bei der Altersgrenze für Rentner bei der Reha?
Erstmeldung: Hamburg – Soll nicht ein Ehepartner einen Großteil der Rente beziehen, steht Ehepaaren ein sogenanntes Rentensplitting offen. Dabei werden die gesamten Rentenansprüche untereinander aufgeteilt. Möglich ist das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. So geht das Rentensplitting für Rentner.
Sozialversicherung: | Deutsche Rentenversicherung |
Gründung: | 1. Oktober 2005 |
Versicherte: | 56,7 Mio. (31. Dezember 2019) |
Rentner: | 21,2 Mio. (1. Juli 2020) |
Rente untereinander aufteilen – so geht das Rentensplitting für Rentner
Wenn Ehepaare oder Verbraucher in eingetragenen Lebenspartnerschaften ihre Rente untereinander aufteilen möchten, kann sogenanntes Rentensplitting beantragt werden. Damit können beide Rentner die gleichen Teile der Rente beziehen. Der mit den höheren Rentenansprüchen gibt also einen Teil dieser Rente an seinen Partner ab. Problematisch kann das für Paare sein, bei denen ein Partner gar nicht gearbeitet hat. Für das Rentensplitting müssen nämlich verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden – wann ergibt es überhaupt Sinn?
Rentensplitting ist möglich, wenn die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen worden ist und beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. Rentensplitting ist ebenfalls möglich, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde, das Geburtsjahr ist dann irrelevant. Die nächste Voraussetzung dürfte für einige Paare eine Hürde sein: Beide Partner müssen jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten aufweisen können. Dazu zählen alle Zeiten, die sich auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe auswirken können, also die Wartezeit. Verbraucher können sich Rentenjahre auch kaufen.

Wissen für Rentner: Für wen lohnt sich das Rentensplitting?
Ein Rentensplitting ist erst dann möglich, wenn der Anspruch auf eine volle Altersrente besteht. Dafür muss die Regelaltersgrenze erreicht werden. Auch der Partner muss die Regelaltersgrenze erreicht haben. Alle Regelungen gelten ebenfalls für eingetragene Lebenspartnerschaften, die nach dem 1. Januar 2005 gegründet wurden. Ein Rentensplitting ist sogar nach dem Tod des Partners möglich. Der überlebende Partner kann sich dann zwischen Rentensplitting oder dem Erhalt der Witwenrente entscheiden.
Wann lohnt sich ein Rentensplitting für Hinterbliebene laut der Deutschen Rentenversicherung:
- Wenn bereits eine eigene Rente bezogen wird und man ein so hohes Einkommen hat, dass eine Witwenrente nicht ausgezahlt werden würde.
- Wenn durch das Rentensplitting ein eigener Rentenanspruch erworben werden kann und eine Witwenrente aufgrund eines zu hohen Einkommens nicht ausgezahlt wird.
- Wenn der Hinterbliebene eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft begründet. Dann kann zwischen einer Erhöhung der Rente durch Rentensplitting und einer einmaligen Rentenabfindung wegen Wiederheirat entschieden werden.
Das Rentensplitting für Rentner kann sich laut der Deutschen Rentenversicherung vor allem für die Hinterbliebenen lohnen, die während der Ehe oder Partnerschaft weniger Rentenanwartschaften sammeln konnten. Durch das Rentensplitting erhalten sie automatisch einen höheren Rentenanspruch, der anders als bei der Witwenrente auch nach einer erneuten Heirat bestehen bleibt. Wichtig ist: Das Rentensplitting ist verbindlich. Entscheiden sich Paare dafür, kann nach dem Tod des einen keine Witwenrente beantragt werden.