Heizkostenzuschuss und Energiepreispauschale: Wer hat Anspruch auf die Zahlung?
Die Energiekosten in Deutschland steigen. Ein Entlastungspaket soll Verbrauchern nun helfen – auch ein Heizkostenzuschuss ist geplant.
Kassel – Angesichts der drastisch steigenden Energiepreise infolge des Ukraine-Konflikts soll der von der Bundesregierung geplante einmalige Heizkostenzuschuss für einkommensschwächere Haushalte verdoppelt werden. Die Erhöhung des Zuschusses sei erforderlich, „da die aktuellen Energiepreisentwicklungen deutlich stärker waren als in den Schätzungen angenommen“, heißt es in einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, der der Agentur Agence France-Presse Mitte März vorlag.
Nun haben die Spitzen der Ampel-Koalition am Donnerstag (24.03.2022) bekannt gegeben, dass es angesichts der gestiegenen Energie- und Spritpreise zunächst ein Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger geben wird. Demzufolge werde jeder Steuerzahler und jede Steuerzahlerin im laufenden Jahr einmalig mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro über die Einkommensteuer entlastet. Zudem sollen Empfänger von Sozialleistungen eine weitere Einmalzahlung bekommen. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen 100 Euro sollen pro Person weitere 100 Euro ausgezahlt werden. Auch ruhr24.de berichtet über die beschlossene Energiepreispauschale wegen des Ukraine-Kriegs*.

Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss 2022: Das plant die Ampel
Eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate soll die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich entlasten. Der Spritpreis werde dadurch beim Benzin um 30 Cent pro Liter und beim Diesel um 14 Cent pro Liter reduziert. Geplant ist auch ein Ticket für 90 Tage für 9 Euro pro Monat für den öffentlichen Personennahverkehr.
Zum geplanten Heizkostenzuschuss wurde jedoch keine neue Entscheidung getroffen. Die Ampel-Regierung hatte den Heizkostenzuschuss Anfang Februar beschlossen. Denn die explosionsartigen Preisentwicklungen der Heizkosten beschert Millionen Deutschen im Sommer eine saftige Nachzahlung. Doch es gibt einige Haushalte, die sich diese nicht leisten können und an ihre finanzielle Grenze stoßen.
Heizkostenzuschuss 2022 wird verdoppelt: Wer Anspruch auf die Einmalzahlung hat
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 135 Euro für alleinlebende Wohngeldempfänger vor, sowie für jedes weitere Haushaltsmitglied 35 Euro und für Empfänger von Bafög oder Ausbildungsbeihilfen pauschal 115 Euro. Mit dem Änderungsantrag sollen es nun 270 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 350 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und 70 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied sein. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen einmalig 230 Euro bekommen. Bürgerinnen und Bürger sollen somit bei den Energiekosten entlastet und vom Staat unterstützt werden. Doch nicht alle haben Anspruch auf den Zuschuss.
- Eine Person im Haushalt: 270 Euro statt 135 Euro
- Zwei Personen im Haushalt: 350 Euro statt 175 Euro
- Für jede weitere Person: 70 Euro statt 35 Euro
Heizkostenzuschuss 2022: Verbraucher bekommen finanzielle Förderung
Wie die Bundesregierung auf der offiziellen Website bekannt gibt, sollen insgesamt 2,1 Millionen Menschen in Deutschland von dem Heizkostenzuschuss profitieren. Im ersten Entwurf des Kabinetts war erst die Rede von rund 710.000 Haushalten, die Wohngeld beziehen. Jetzt sollen auch Studierende mit Bafög sowie Auszubildende, die Berufsbildungsbeihilfe bekommen, berücksichtigt werden.
„Sie sind Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Sie können die steigenden Energiepreise nicht so einfach wegstecken. Deshalb sollen diese Menschen mit dem Heizkostenzuschuss eine spürbare Unterstützung erhalten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Es handelt sich jedoch ausschließlich um eine einmalige finanzielle Förderung. Für Menschen, die Wohngeld beziehen, gibt es allerdings eine Voraussetzung: Die Sozialleistung muss mindestens einen Monat lang zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen worden sein.
Millionen Menschen erhalten Heizkostenzuschuss: Wird er automatisch ausgezahlt?
Der einmalige Heizkostenzuschuss soll im Sommer 2022 ausgezahlt werden, da in diesem Zeitraum in der Regel die Nachzahlungen für die Energiekosten anstehen. Nach Angaben des zuständigen Berichterstatters der SPD-Fraktion, Martin Diedenhofen, soll der Heizkostenzuschuss „so einfach wie möglich“ ausgezahlt werden. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren sollten vermieden werden. Darum solle die Auszahlung des Zuschusses an die rund 710.000 Haushalte mit Wohngeldbezug, an 370.000 Studierende mit Bafög sowie an 50.000 Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-Bafög und 65.000 Menschen mit Berufsausbildungsbeihilfe „automatisch“ erfolgen.
Darüber hinaus wurden auch Entlastungen für Mieterinnen und Mietern angekündigt: Diese sollen nur für einen Teil des anfallenden CO2-Preises aufkommen müssen - den anderen Teil soll die vermietende Person übernehmen. Bis Mitte des Jahres will die Ampelregierung „eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ein Vorschlag von der SPD ist es, den einmaligen Heizkostenzuschuss schließlich dauerhaft einzuführen. Dafür soll der Heizkostenzuschuss zu einer Heizkostenpauschale werden. Je nach Größe des Haushalts bekämen Wohngeldbezieher dann mehr oder weniger Unterstützung vom Staat.
Doch nicht nur die Heizkosten werden immer teurer: Die Sprit-Preise sind in Deutschland derzeit so hoch wie noch nie. (Alina Schröder, Delia Friess) *fr.de und ruhr24.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.