Bis zu 3000 Euro Inflationsprämie: Wie die Auszahlung funktionieren soll
Die Inflationsprämie soll die Bevölkerung entlasten. Bis zu 3000 Euro können steuerfrei auf das Konto von Beschäftigten fließen.
Berlin – Der Ukraine-Krieg sorgt für stark steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise. Das bekommen besonders die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu spüren. Ob für Strom, Gas oder Lebensmittel – die Preise bewegen sich auf einem Rekordniveau. Daher will die Bundesregierung die Bevölkerung mit einem dritten Entlastungspaket unterstützen.
Dieses beinhaltet neben einer Strompreisbremse, der Erhöhung des Kindergelds oder einer Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner auch eine sogenannte Inflationsprämie. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten demnach einen gewissen Betrag gewähren – steuer- und abgabenfrei. Allerdings ist die Zahlung freiwillig.
Inflationsprämie: Bis zu 3000 Euro steuerfrei für Beschäftigte
Aufgrund der kritischen Inflationslage in Deutschland könne eine solche Zahlung viele Bürgerinnen und Bürger enorm entlasten. Laut Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) könne die Prämie pro Arbeitnehmenden bis zu 3000 Euro betragen. Dies sei das Ergebnis einer Gesprächsrunde mit Gewerkschaften und Arbeitgebenden gewesen. Der Bund sei in diesem Fall bereit, „bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“
Die Auszahlung der Inflationsprämie kann noch bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen – auch gestückelt, teilt die Bundesregierung mit. „Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spiele bei der Prämie keine Rolle. Eine erhaltene Inflationsprämie ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sie bleibt somit immer steuerfrei und beeinflusst den Steuersatz nicht.

Diese Punkte wurden im Rahmen des Entlastungspakets von den regierenden Parteien SPD, FDP und Grüne außerdem beschlossen:
- Einmalzahlung für Studierende
- Erhöhung des Wohngelds für Berechtigte
- Anhebung der Grenze des Midi-Jobs
- Einmalzahlung für Rentner:innen
- Bundesweites Ticket im ÖPNV ab 2023
Bis zu 3000 Euro Inflationsprämie: Auszahlung für Unternehmen freiwillig
Grundlage für die Inflationsprämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“. Es wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft, teilte die Bundesregierung mit. Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist aber, dass die Prämie tatsächlich als Unterstützungsleistung zur Abmilderung der finanziellen Folgen durch die Inflation gezahlt wird. Entsprechend eindeutig muss die Lohnart in der Gehaltsabrechnung deklariert sein.
Allerdings ist die Inflationsprämie lediglich ein Appell der Regierung an die Unternehmen. Wie bereits bei der Corona-Prämie gibt es daher keinen gesetzlichen Anspruch auf die steuerfreie Zahlung. Ob und wie viel die Arbeitgebenden letztendlich zahlen, liegt bei ihnen. (hg)