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Erhöhung der Girokonto-Gebühren rechtswidrig: So erhalten Sie Ihr Geld zurück

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Von: Yannick Wenig, Sophia Lother

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Die Erhöhung der Kontogebühren durch Banken ist rechtswidrig – auch beim Girokonto. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt. So erhalten Kunden jetzt ihr Geld zurück.

Kassel – Bei einer Bank keine Kontoführungsgebühren für ein Girokonto zahlen zu müssen, ist mittlerweile fast ein Glücksfall. Denn immer mehr Geldinstitute schaffen die kostenlosen Bankkonten anlässlich niedriger Zinsen ab.

Stattdessen gelten entweder gewisse Bedingungen wie eine monatliche Mindesteinzahlung in bestimmter Höhe, oder es wird generell eine Gebühr fällig. Ärgerlich ist das besonders für Verbraucher, die ein Konto abgeschlossen haben, als dieses noch kostenfrei war und dann Post von ihrer Bank bekommen.

Gebühren für das Girokonto: Kunden werden von Banken meist per Post informiert

In Briefen werden Bank-Kunden dann darüber informiert, dass das vorher kostenlose Girokonto ab einem bestimmten Datum Geld kostet, oder dass die Kontoführungsgebühren erhöht werden. Die Banken berufen sich bei den Änderungen zumeist auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Genauere Angaben zum Anlass und Umfang der Änderungen enthalten solche Klauseln in der Regel nicht. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über solche vertraglichen Änderungen zu informieren.

Verbraucher haben dann nur die Möglichkeit, den entsprechenden Vertrag frist- und kostenlos zu kündigen. Das Festhalten an den ursprünglichen Konditionen ist dann bloß mit einem aktiven Widerspruch möglich. Dieser ist meist mit dem Risiko einer Änderungskündigung verbunden.

Kontogebühren: Banken stützen sich auf AGB – Verbraucherschützer schlagen Alarm

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) hat gegen dieses Prozedere Klage beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht. Genau ging es dabei um eine Geschäftsbedingung der Postbank, die allerdings auch in den gängigen AGB von anderen Privatbanken und Sparkassen Anwendung findet.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Erhöhung der Gebühren für Girokonten und Co. rechtswidrig. Kunden können sich das Geld von den Banken zurückholen. (Symbolbild)
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Erhöhung der Gebühren für Girokonten und Co. rechtswidrig. Kunden können sich das Geld von den Banken zurückholen. (Symbolbild) © Imago/Fleig

Zwar seien diese Verfahren „grundsätzlich im Recht angelegt“, allerdings nicht für alle Vereinbarungen und nicht „auf Grundlage derart weit gefasster AGB“, heißt es auf der Seite der Verbraucherschützer, die schließlich mit ihrer Klage erfolgreich waren.

Erhöhung der Girokonto-Gebühren: Bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Entsprechende „Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank seien unwirksam, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren“, heißt es in einer Erklärung des BGH.

InstanzBundesgerichtshof (BGH)
HauptsitzKarlsruhe
StellungOberster Gerichtshof des Bundes
AufsichtsorganeBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
LeitungBettina Limperg, Präsidentin des BGH

Im Einzelnen bedeutet das: Künftig reicht es nicht mehr aus, wenn Kunden bei etwaigen Vertragsänderungen nicht widersprechen, es braucht einen Änderungsvertrag. Das heißt auch, „ändern Banken ihre Bedingungen ohne Zustimmung der Kunden, ist stets zu prüfen, ob das gegen­über Verbrauchern unfair ist“, fasst die Stiftung Warentest* das künftige Vorgehen zusammen.

Doch was heißt das für Betroffene? Unterm Strich sind mit dem Urteil sämtliche Gebührenerhöhungen von Banken und Sparkassen unwirksam. Kunden müssen demnach lediglich die zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung gültigen Preise bezahlen. Sparkassen und Banken müssen ihren Kunden somit das Geld von zu unrecht erhobenen Kontoführungsgebühren erstatten. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2018. Stiftung Warentest schätzt, dass die Höhe der Rückzahlungen in vielen Fällen im dreistelligen Bereich liegen. Allerdings: Beträge, die bereits vor dem 1. Januar 2018 gezahlt wurden, können nicht erstattet werden. Diese sind bereits verjährt.

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Erhöhung der Gebühren rechtswidrig: Wie können Kunden ihr Geld zurückbekommen?

„Das ist ein gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Signalwirkung für die gesamte Bankbranche. Es war gut und richtig, den Weg durch die Instanzen zu gehen und nun endlich Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach dem Urteilsspruch. „Für Bankkunden bringt das Urteil einen echten Mehrwert, denn es erhöht ihre finanzielle Sicherheit und Planbarkeit“, erklärte Müller weiter.

Aber wie bekommen Bankkunden die geleisteten Zahlungen nun wieder erstattet? Laut Stiftung Warentest dürften Kunden von Banken und Sparkassen erwartet, dass das rechtswidrig einkassierte Geld automatisch erstattet wird. Die Erfahrung zeige allerdings, dass dies nicht immer der Fall ist.

Im Zweifel müssen Bank-Kunden selbst herausfinden, welche Gebühren sie zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung gezahlt haben – und daher auch, wie hoch der zu erstattende Betrag ist. Erst dann können sie eine Rückzahlung der Gebühren einfordern. Jedoch sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden eine Aufstellung der gezahlten Gebühren zur Verfügung zu stellen. (Yannik Wenig, Sophia Lother) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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