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Ab Mai: Änderungen bei Lidl, Aldi und Co. – und beim Onlineshopping

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Von: Fee Halberstadt

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Im Mai stehen einige Veränderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Beispielsweise laufen die Corona-Maßnahmen in Firmen aus.

Kassel – Im Mai 2022 kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher einige Neuerungen zu. Zum Beispiel läuft eine Abgabefrist für die Steuererklärung ab. Außerdem endet auch die aktuelle Arbeitsschutzverordnung. Weitere Änderungen betreffen Einkaufsläden, Kaffeefahrten, Online-Shopping, Haustürgeschäfte und Bier sowie das 9-Euro-Ticket. Alle Informationen zu den bevorstehenden Veränderungen gibt es hier.

Neben den hohen Energiepreisen sind im April auch viele Lebensmittel teurer geworden, teilweise sogar um 50 Prozent. Zu den Produkten gehörten unter anderem Nudeln, Mehl, Fleisch und Butter. Doch auch Bier ist von den Preisanstiegen betroffen. Im April haben bereits erste Brauereien ihre Preise erhöht. Nun kündigen unter anderem die Radeberger- und die Bitburger-Gruppe an, ebenfalls nachzuziehen, wie der Westfälische Anzeiger berichtet. Laut der Lebensmittel-Zeitung wird der Hektoliter (100 Liter) Bier etwa sechs bis sieben Euro teurer. Es ist davon auszugehen, dass weitere Händler diese Mehrkosten an die Kundinnen und Kunden weitergeben werden.

Änderungen in Supermärkten: Das ist ab Mai anders

Die höheren Lebensmittelpreise sind nicht die einzige Änderung, die Einkaufsläden wie Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. betreffen. Rabattierte Lebensmittel wurden bislang oftmals mit dem ursprünglichen und dem rabattierten Preis ausgezeichnet. Das muss nun nicht mehr sein. Eine Information über den prozentualen Preisnachlass ist ab Ende Mai 2022 ausreichend. Schilder mit dem Hinweis „20 Prozent günstiger“ oder einer ähnlichen Aufschrift werden dann wohl häufiger zu sehen sein. Der Grund dafür ist laut der Berliner Morgenpost, dass die Mitarbeitenden weniger Arbeit haben und im besten Falle würde das zu weniger Lebensmittelverschwendung führen.

Ab Mai soll es das 9-Euro-Ticket im Vorverkauf geben.
Ab Mai soll es das 9-Euro-Ticket im Vorverkauf geben. © Arnulf Hettrich/Imago

Zudem gibt es noch eine weitere Änderung, die Supermärkte betrifft, wie wa.de berichtet. Laut des Portals sollen die Grundpreise gleich dargestellt werden. Auf manchen Schildern wird der Preis pro Kilogramm angegeben, bei anderen pro 100 Gramm. Um der Kundin oder dem Kunden einen Preisvergleich zu erleichtern, sollen die Grundpreise nur noch in Liter und Kilogramm dargestellt werden. Somit wird demnächst eine marktübergreifende Vergleichseinheit gewährleistet sein.

Änderungen im Mai: Online-Shopping muss für mehr Transparenz sorgen

Auch beim Online-Shopping gibt es eine Änderung für Verbraucherinnen und Verbraucher. So müssen Anbieter wie Amazon oder Ebay ab dem 28. Mai über die Sortierkriterien informieren – also wieso welches Produkt an einer bestimmten Stelle im Shop angezeigt wird. Ein Verstoß gegen die neue Informationspflicht wird mit bis zu 50.000 Euro oder 4 Prozent des Umsatzes einer Firma bestraft werden, informiert die Verbraucherzentrale NRW. Die Berliner Morgenpost ergänzt, dass jeder Verkäufer angeben muss, ob es ein privater, Weiter- oder Direktverkauf ist.

Zudem soll ein Punkt des Entlastungspaketes für Verbraucherinnen und Verbraucher Anfang Juni in Kraft treten. Das 9-Euro-Ticket soll eine kostengünstige Alternative zum Autofahren sein und es bietet sich sogar an, damit bis zum Meer zu fahren. Um das Ticket ab dem 01. Juni aber auch nutzen zu können, muss es bereits zuvor zu erwerben sein. Ein paar Verkehrsbetriebe kündigen daher an, einen Vorverkauf anzubieten. Ein Beispiel ist der Rhein-Main-Verkehrsbund, der laut der Berliner Morgenpost, ab dem 20. Mai Tickets verkaufen will. Ob es dazu überhaupt kommt, ist jedoch unklar, da das 9-Euro-Ticket noch stark umstritten ist.

Steuererklärung und Corona-Maßnahmen: Im Mai läuft eine wichtige Frist aus, die beachtet werden sollte

Außerdem läuft auch eine wichtige Frist am 31. Mai ab. All diejenigen, die ihre Steuererklärung vom Jahr 2020 mithilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters einreichen, müssen diese dringend beachten. Bei Nichteinhalten der Frist wird ein Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer berechnet, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Mindestens beträgt der Zuschlag jedoch 25 Euro.

Und auch die Arbeitsschutzverordnung, also die Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz, laufen gegen Ende des Monats aus. Am 25. Mai verfallen diese. Ob eine Verlängerung dieser Regeln kommt, ist bisher nicht klar. Falls nicht, heißt das in vielen Firmen wohl eine Rückkehr zum Arbeiten wie vor der Corona-Pandemie. Das ist bereits jetzt in manchen Betrieben der Fall, da die Firmen selbst über die Regeln entscheiden dürfen, so wa.de.

Kaffeefahrten und Haustürgeschäfte: Neue Änderungen sorgen ab Mai für mehr Sicherheit

Doch das waren nicht alle Änderungen, die auf Verbraucherinnen und Verbraucher im Mai 2022 zukommen. Bei sogenannten Kaffeefahrten sollen ab Ende Mai strengere Vorschriften gelten. Zum einen tritt ein Verbot des Verkaufs von medizinischen Produkten wie Abnehm-Pillen, Nahrungsergänzungsmittel sowie Finanzdienstleistungen wie Versicherungen oder Bausparverträge in Kraft. Zum anderen müssen die Anbieter solcher Fahrten transparenter sein. Das heißt, sie müssen bereits beim Bewerben darüber informieren, wohin es geht, welche Waren währenddessen verkauft werden und wie die Veranstalter zu erreichen sind.

Außerdem gibt es neue Regelungen für sogenannte Haustürgeschäfte. Damit soll mehr Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Beträge, die über 50 Euro liegen, können nicht mehr am selben Tag wie der Vertragsabschluss eingefordert werden. Somit sollen solche Käufe und Verträge einfacher zu widerrufen sein. (Fee Halberstadt)

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