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Mehl im Rückruf: Produkt kann zu Benommenheit führen

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Von: Karolin Schäfer

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Derzeit befindet sich Mehl in einem Rückruf. Es wurde ein erhöhter Wert an Tropanalkaloiden nachgewiesen. Mehrere Bundesländern sind betroffen.

Kassel – Ob zum Backen oder Andicken für Soßen: Mehl lässt sich in nahezu jedem Haushalt finden und wird ganz unterschiedlich in der Küche eingesetzt. Deshalb sollten Verbraucher jetzt lieber einen Blick in den Vorratsschrank werfen. Denn: Ein Mehl ist derzeit von einem aktuellen Rückruf betroffen.

Das Unternehmen Govinda Natur ruft eine Charge Teff-Mehl zurück. Grund für den Rückruf sei ein erhöhter Wert an Tropanalkaloiden (Pflanzeninhaltsstoffe). Dieser sei dem Unternehmen zufolge bei einer Kontrolle entdeckt worden, lautete es in einer Mitteilung am Donnerstag (25. Mai).

Mehl im Rückruf: Produkt sollte nicht mehr verzehrt werden

Der Hersteller bittet Verbraucher, das Produkt mit der entsprechenden „Chargennummer vorsorglich nicht zu verzehren“, hieß es weiter. Wer das Mehl bereits gekauft hat, kann es im Handel zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenzettels erstattet. Dieses Produkt ist von dem Rückruf betroffen:

Derzeit wird Govinda Teff-Mehl zurückgerufen.
Derzeit wird Govinda Teff-Mehl zurückgerufen. © Screenshot/produktwarnung.eu
NameGovinda Teff-Mehl
Charge12822023
Mindesthaltbarkeitsdatum02/2024
Menge450 Gramm

Rückruf von Mehl: Diese Bundesländer sind betroffen

Zwar hätten Tropanalkaloide keine Langzeitwirkungen, hieß es seitens des Unternehmens. Vorübergehend könne es jedoch zu Benommenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit kommen. Doch wie kommen die Tropanalkaloide in das Produkt? Denn Angaben zufolge sei es möglich, dass sie über Bestandteile von Kräutern, die versehentlich mit geerntet worden waren, in das Produkt gelangt sein könnten.

Teff-Mehl besteht aus Zwerghirse und dient als glutenfreie Alternative. Verkauft wurde das Produkt unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Aufgrund möglicher Verletzungsgefahr gilt derzeit auch ein Rückruf für ein Süßigkeiten-Produkt. Mehrere Supermärkte und Drogerien sind betroffen. (kas/dpa)

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