Erleichterung für Mieter: Vermieter muss ab 2023 bestimmte Kosten übernehmen
Ab 2023 müssen sich Vermieter an der Klimaabgabe beteiligen. Das soll vor allem Mieter entlasten, die in schlecht isolierten Häusern wohnen.
Kassel – Mieterinnen und Mieter wurden bislang allein zur Kasse gebeten, um die sogenannte CO2-Abgabe für die Wohnung zu zahlen. An den Kosten sollen sich künftig aber auch Vermieterinnen und Vermieter beteiligen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Bundesregierung am Donnerstag, dem 10. November, verabschiedet. Der Bundesrat hat diesem zudem am Freitag, dem 25. November, abschließend zugestimmt.
Seit 2021 wird auf Öl und Gas eine zusätzliche Abgabe erhoben, um den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Das erfolgte bislang lediglich auf Kosten der Mietparteien. Nach einem Stufenmodell wird der CO2-Preis ab 2023 nun zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Das „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Änderung ab 2023: Vermieter müssen sich an Klimaabgabe beteiligen
Demnach gilt: Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss die Vermieterin oder der Vermieter übernehmen. Schließlich ist der auch für den energetischen Zustand des Hauses verantwortlich. Denn nicht nur das Heizverhalten entscheidet, wie viel CO2 ausgestoßen wird, sondern auch, wie gut ein Haus isoliert ist, welche Heizung und welche Fenster eingebaut sind.
Ziel des Gesetzes ist, Anreize für Energieeinsparungen und energetische Sanierungen zu schaffen. „Dazu werden die Kohlendioxidkosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes verteilt“, hieß es. Bei Wohngebäude mit besonders hohem Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter sollen Vermieterinnen und Vermieter 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Ist ein Gebäude klimafreundlicher, sinkt der Anteil.
Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr | Kostenanteil |
---|---|
Weniger als 12 Kilogramm | Mieter 100 Prozent – Vermieter 0 Prozent |
12 bis 17 Kilogramm | Mieter 90 Prozent – Vermieter 10 Prozent |
17 bis 22 Kilogramm | Mieter 80 Prozent – Vermieter 20 Prozent |
22 bis 27 Kilogramm | Mieter 70 Prozent – Vermieter 30 Prozent |
27 bis 32 Kilogramm | Mieter 60 Prozent – Vermieter 40 Prozent |
32 bis 37 Kilogramm | Mieter 50 Prozent – Vermieter 50 Prozent |
37 bis 42 Kilogramm | Mieter 40 Prozent – Vermieter 60 Prozent |
42 bis 47 Kilogramm | Mieter 30 Prozent – Vermieter 70 Prozent |
47 bis 52 Kilogramm | Mieter 20 Prozent – Vermieter 80 Prozent |
Mehr als 52 Kilogramm | Mieter 5 Prozent – Vermieter 95 Prozent |
Quelle: Gesetzesentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) |
Diese Änderung kommt auf Mieter und Vermieter zu – „Ein faires Modell“
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ist zufrieden mit dem neuen Gesetz. Dies sorge für eine Entlastung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland, sagte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Jetzt haben wir ein faires Modell, das auch die Vermieter in die Pflicht nimmt. Damit leisten beide Seiten einen Beitrag für den Klimaschutz.“
Der aktuelle CO2-Preis liegt bei 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Eine Familie müsste demnach bei jährlich 20.000 Kilowattstunden in einem klimafreundlichen Haus 128,40 Euro CO2-Abgabe zahlen, in einem schlecht isolierten nur noch 6,32 Euro, rechnet das Vergleichsportal Check24 rechnet vor. Den Rest muss ab dem 1. Januar 2023 der Vermieter tragen.
Bei jedem Haus muss nun ermittelt werden, wie viel Kilogramm CO2 pro Jahr ausgestoßen wird. Das müssen Vermieterinnen und Vermieter künftig selbst berechnen. Laut Bundesregierung sollen sie zur Unterstützung entsprechende Daten erhalten.
Vermieter müssen sich ab 2023 mehr beteiligen: Union übt Kritik
Bei Geschäften und Bürogebäuden sollen die Kosten jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden, solange es nicht anders im Mietvertrag vereinbart wurde. Ausnahmen gibt es beispielsweise für denkmalgeschützte Wohnhäuser. Hier können Vermieterinnen und Vermieter nicht einfach sanieren. Dementsprechend könnte der Anteil auf die Mietparteien höher ausfallen.
Kritik am neuen Gesetz gab es von der Union. Die „gewollte Lenkungswirkung des CO2-Preises“ verpuffe, sagte Baupolitiker Jan-Marco Luczak (CDU). Ihm zufolge hänge das Verbrauchsverhalten von Mietern und vom Wetter ab. „Richtig wäre stattdessen, durchgeführte Sanierungen und entsprechende Einsparungen an CO2 zu belohnen.“ Man bestrafe einerseits sparsame Mieterinnen und Mieter, aber auch Familien mit vielen Kindern und ältere Menschen, die häufig mehr heizen. Mietervertreter befürchten dagegen, dass die Kosten einer Sanierung am Ende an die Mietparteien weitergegeben werden könnten. Mit ein paar Tricks lässt sich viel Energie und Geld im Alltag sparen. (kas/dpa)