Nebenkosten genau prüfen: Diese Kosten müssen Mieter nicht tragen
Bei der Nebenkostenabrechnung lohnt es sich für Mieter, einen genauen Blick auf die Betriebskosten zu werfen. Hier können Sie Nachzahlungen vermeiden.
Kassel – Die ständig steigenden Energiepreise werden für viele Mieter zum Problem. Experten warnen aktuell sogar vor einem Preis-Hammer. Es lohnt sich daher, einen genauen Blick auf die Nebenkostenabrechnung zu werfen. An einigen Stellen können sich hier Fehler einschleichen, Mieter können außerdem Nachzahlungen vermeiden.
Die meisten Mieter erhalten jährlich zwischen März und Juni ihre Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter hat jedoch ein Jahr lang Zeit, die Abrechnung zu stellen. Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 sollte also bis spätestens 31. Dezember 2022 beim Verbraucher ankommen. Die Nebenkosten, zu denen unter anderem auch die Heizkosten, Hausreinigung und Müllentsorgung gehören, werden in der Regel vom Vermieter auf Basis des Verbrauchs in der Vergangenheit berechnet und monatlich eingezogen. Sollte am Ende des Jahres keine Nebenkostenabrechnung kommen, sind in der Regel auch keine Nachzahlungen fällig.
Nebenkostenabrechnung prüfen: Sind die Formalia korrekt?
Die aktuellen Preiserhöhungen im Energiesektor können für die kommende Nebenkostenabrechnung bittere Konsequenzen haben. Verbrauchern daher wird empfohlen, die Nebenkostenabrechnung genauestens zu prüfen. Denn laut dem deutschen Mieterbund stecken in bis zu jeder zweiten Nebenkostenabrechnung Fehler. Und auch die Verbraucherzentrale rät, einen genauen Blick auf die Abrechnung zu werfen. In einem ersten Schritt sollten Verbraucher die Abrechnung auf formale Fehler prüfen.
Sind Absender, Adressat und Mietobjekt korrekt angegeben? Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss nämlich im Briefkopf als Absender und der Verbraucher als Adressat korrekt aufgeführt sein. Zudem muss das vermietete Objekt eindeutig bezeichnet sein. Des Weiteren muss der Abrechnungszeitraum, in der Regel ein Kalenderjahr, genannt werden. Auch Einzugs- oder Auszugsdaten müssen korrekt berücksichtigt sein.

Für die Nebenkostenabrechnung gibt es kein Formblatt. Jeder Vermieter kann seine Abrechnung individuell aufbauen. Sie muss für Verbraucher jedoch nachvollziehbar sein. Das heißt, der Verteilungsschlüssel für die Kosten auf einzelne Mieter muss erkennbar und die bereits geleisteten Vorauszahlungen müssen aufgeführt sein.
Nebenkostenabrechnung: Bei Fehlern sollten Sie den Vermieter kontaktieren
Neben den formalen Fehlern, können bei der Nebenkostenabrechnung auch inhaltliche Fehler auftreten. Der Vermieter darf beispielsweise nicht einfach alle Kosten auf alle Mieter verteilen. Einige Posten sind umlagefähig und können in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Andere Kosten sind hingegen sind nicht umlagefähig:
- Verwaltungs- oder Reparaturkosten sind nicht umlagefähig.
- Bank- und Kontogebühren können nicht auf Mieter umgelegt werden.
Verbrauchern wird außerdem empfohlen, die aktuelle Nebenkostenabrechnung immer mit denen der Vorjahre zu vergleichen. Bei auffälligen Abweichungen sollte nachgehakt werden.
Laut Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung können folgende Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden:
- Grundsteuer und andere öffentliche Lasten des Grundstücks
- Kosten für die Wasserversorgung
- Kosten für die Entwässerung
- Kosten für eine zentrale Heizung inkl. Abgasanlage oder einer zentralen Brennstoffversorgungsanlage oder Kosten für die selbstständige gewerbliche Wärmelieferung oder Kosten für das Betreiben von Etagenheizungen oder Gaseinzelfeuerstätten
- Kosten für das Betreiben von Warmwasserversorgungsanlagen
- Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Kosten für Personen- oder Lastenaufzüge
- Kosten für die Straßenreinigung oder Müllbeseitigung
- Kosten für Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten für die Gartenpflege
- Kosten für die Beleuchtung für gemeinsam genutzte Flächen
- Bezahlung des Schornsteinfegers
- Zahlungen für die Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für einen Hausmeister
- Zahlungen für gemeinsam genutzte Antennenanlagen oder Breitbandanschlüsse
- Kosten für den Betrieb für die Wäschepflege
- Sonstige Betriebskosten
Wer Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckt, sollten Mieterinnen und Mieter erstmal den Vermieter kontaktieren. Verbraucher haben das Recht, Belege einzusehen. Bei konkreten Einwänden sollten sich Verbraucher schriftlich an den Vermieter wenden und um Stellungnahme bitten. Dafür haben auch Mieter ein Jahr lang Zeit. (Helena Gries)
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