Schoko-Puffreis im Rückruf: Gefährliche Fremdkörper in beliebter Süßigkeit nachgewiesen

Aufgrund von Fremdkörpern in einem beliebten Schoko-Puffreis startet der Hersteller einen Rückruf. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
Kassel – Der bekannte Schoko-Puffreis mit dem Namen „Nippon“ des Herstellers Fa. Hosta ist von einem aktuellen Rückruf betroffen. In eines seiner Produkte sind wohl Fremdkörper gelangt, die gesundheitsgefährdend sind. Deswegen bittet die Firma alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Produkte der entsprechenden Charge gekauft haben, diese zurückzubringen beziehungsweise nicht zu verzehren.
Betroffen sind die Packungen mit den Los-Kennzeichnungen L291 und L292 von Nippon. Ebenso ist das Mindesthaltbarkeitsdatum 03.2023 entscheidend. In den Puffreis mit Schokolade könnte sich Kunststoffteile befinden. Die Plastikteile stammen wohl von einer Abdeckung der Verpackungsmaschine. Kunststoffsplitter können bei einem Verzehr zu inneren Verletzungen und Blutungen führen, weshalb davon dringend abgeraten wird.
Hersteller | Fa. Hosta |
Produkt | Nippon (Puffreis mit Schokolade) |
Menge: | 200g |
Los-Kennzeichnung | L291 und L292 |
MHD | 03.2023 |

Schoko-Puffreis im Rückruf: Fremdkörper in Nippon entdeckt
In Deutschland kommt es immer wieder zu Rückrufaktionen, die teilweise sogar über die Landesgrenze hinaus gehen. Beispielsweise rief kurz vor Ostern 2022 der Produzent Ferrero Überraschungseier und anderen Kinder-Süßigkeiten zurück. Die Ursache war vorerst unklar und führte letztendlich die Behörden aus der EU in ein belgisches Werk. Die Gründe für einen Rückruf können unterschiedlich sein.
Zu einem solchen Rückruf, von dem Nippon betroffen ist, kommt es, wenn bei Kontrollen Keime, Schadstoffe oder Fremdkörper auffallen, die nicht in dem Produkt sein dürfen. Oftmals geschieht das bei innerbetrieblichen Überprüfungen oder es fällt Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung auf. Passiert sowas, ist der Hersteller dazu verpflichtet, die Kundschaft und Ämter darüber zu informieren, berichtet Stiftung Warentest.
Wie immer besteht aber die Möglichkeit alle entsprechenden Packungen zum entsprechenden Supermarkt zurückzubringen und, selbst ohne Kassenbon, das Geld zurückzuerhalten. (fh)