Rundfunkbeitrag: Wie Sie sich von der Beitragspflicht befreien können
Der Rundfunkbeitrag muss von allen Haushalten gezahlt werden – für Nebenwohnungen gilt allerdings eine Sonderregelung. Wie Sie den Antrag stellen können.
Hamburg – Der Rundfunkbeitrag ist für viele ein leidiges Thema. Ein Großteil der Deutschen (35 Prozent) würde am liebsten den ungeliebten Beitrag gar nicht mehr zahlen. Das ergab eine Umfrage des Instituts Insa für die Bild-Zeitung. Derzeit liegt der monatliche Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro. Laut Erhebung finden viele die Rundfunkgebühr (ehemals GEZ) zu hoch. Demnach würden 13 Prozent bis zu 4,99 Euro im Monat zahlen, 16 Prozent wären mit 9,99 Euro noch einverstanden.
Laut businessinsider.de wollen die öffentlich-rechtlichen Sender den Rundfunkbeitrag sogar erhöhen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit Strafen rechnen. Viele stellen sich die Frage, ob man mit rechtlichen Schritten dem Rundfunkbeitrag entgehen kann. Für einige wird jedoch nur ein Drittel des Beitrags fällig. Rentner erhalten beispielsweise acht verschiedene Zuschüsse vom Staat und unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich ebenfalls von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Grundsätzlich fallen Rundfunkbeiträge für alle Haushalte an, doch wie die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, gibt es gute Nachrichten für Inhaber von Zweitwohnungen. Folglich ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung möglich – sofern konkrete Voraussetzungen erfüllt sind.
Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen: Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht möglich
Streng genommen gilt eine Zweitwohnung ebenfalls als Haushalt, aber wie das Verbraucherportal CHIP berichtet, gilt seit einiger Zeit eine Sonderregelung. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Demnach könne man die doppelte Gebühr nun einsparen. Allerdings müsse der Verbraucher dafür selbst aktiv werden.

Laut Verbraucherzentrale Hamburg können Inhaber (Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) einer Nebenwohnung sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Als Nachweis müsse die Heirat beziehungsweise die eingetragene Lebenspartnerschaft nachgewiesen werden. Dabei sei es unerheblich, wer von beiden die Wohnung auf den eigenen Namen gemeldet hat.
Befreiung des Rundfunkbeitrags: Wie es funktioniert
Die Befreiung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung – dazu zählen Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen – kann für viele eine komplizierte Angelegenheit werden. Folgende Dinge gilt es zu beachten:
- Personen, die bereits nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, sind auf Antrag von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnungen zu befreien.
- Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen erfolgt schriftlich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auf rundfunkbeitrag.de steht ein Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag kann online gestellt werden.
- Um den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr stellen zu können, muss der Antragsteller beim Einwohnermeldeamt mit beiden Wohnungen angemeldet sein. Im behördlichen Nachweis muss hervorgehen, dass Haupt- und Nebenwohnung auf den Namen des Antragstellers angemeldet sind sowie das jeweilige Einzugsdatum in die Wohnungen.
- Haupt- und Nebenwohnung sind beim Beitragsservice auf den Antragsteller angemeldet. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. Weitere volljährige Mitbewohner in dieser Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann.
- Die Befreiung beginnt grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung beziehungsweise bis zu drei Monate vor diesem Zeitpunkt, sofern die Befreiungsvoraussetzungen während dieser Zeit eingetreten sind. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Befreiung nicht ab dem Monat des Einzugs, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung.
- Quellen: rundfunkbeitrag.de, CHIP
Wie das Verbraucherportal schreibt, gibt es seit dem 1. November 2019 das neue Gesetz, welches beide Ehepartner dazu berechtigt, nur für die Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Zuvor hatte der Beitragsservice gefordert, dass sich der Ehepartner gesondert anmelden musste, wenn er die Zweitwohnung ebenfalls nutzte.
Wurde ihr Antrag auf Befreiung in der Vergangenheit, also vor November 2019, nicht genehmigt, könnte es daran gelegen haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt daher den Betroffenen, deren Befreiungsantrag vor Inkrafttreten der neuen Regelung gescheitert sind, einen erneuten Antrag zu stellen. (Vivian Werg)