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Kontogebühren bei Sparkasse und Co.: So drastisch versuchen Banken eine Rückforderung zu umgehen

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Von: Sophia Lother

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Wie Banken versuchen, eine Rückforderung der Kontogebühren zu umgehen. (Symbolbild)
Wie Banken versuchen, eine Rückforderung der Kontogebühren zu umgehen. (Symbolbild) © Oscar Carrascosa Martinez/Imago

Banken und Sparkassen nutzen verschiedene Mittel, um die Rückforderung der unrechtmäßig erhobenen Girokonto- und Bankgebühren zu umgehen. Doch ist das legal?

Kassel - Das Urteil schlug hohe Wellen: Zahlreiche Gebührenerhöhungen bei Bankkonten von Sparkassen und Banken waren plötzlich unwirksam. Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband im April 2021 vor den Bundesgerichtshof gezogen war, entschied das Gericht, dass eine Erhöhung der Kontogebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden nicht rechtens ist.

Gängiges Procedere von Banken und Sparkassen war es in den letzten Jahren, die Gebühren zu erhöhen und die Kunden lediglich darüber zu informieren. Ein Schweigen wurde häufig als Zustimmung gewertet. Das ist laut den Bundesrichtern jedoch unwirksam. Kunden müssen somit nur so viele Gebühren zahlen, wie sie bei Kontoeröffnung vereinbart haben. Darüber hinaus können sie ihr Geld zurückfordern. Doch einige Banken scheinen sich nun mit besonders perfiden Mitteln zu wehren – auf Kosten der Kunden.

Erhöhung der Girokonto-Gebühren nichts rechtens: Banken kündigen Konto

So meldeten Kunden der Verbraucherzentrale, dass ihre Bank ihnen das Konto kündigte, nachdem sie ihre Bankgebühren zurückgefordert hatten. Daher weist die Verbraucherzentrale auf die Rechte, die Bankkunden dabei zustehen. So dürfen Kontoverträge nur im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Sparkassen dürfen außerdem ihren Kunden nur dann kündigen, wenn ein „sachlicher Grund“ vorliegt.

„Das wäre bei einer Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entgelte nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht der Fall“, so die Zentrale. Bei einer angedrohten Kündigung betont die Verbraucherzentrale, dass sich Betroffene an sie wenden sollen.

Auch die Stiftung Warentest hat sich mit dieser Problematik beschäftigt. Sie rät Kunden, einen Rechtsanwalt und die Verbraucherzentrale einzuschalten. Ansonsten bleibe diesen nur noch, sich ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Einige Banken und Sparkassen bieten weiterhin Girokonten ohne Gebühren an, so die Tester in einer Auswertung von August 2021.

Die Kündigung seitens der Bank oder Sparkasse könnte unzulässig sein

Gegen mehrere Praktiken der Sparkassen und Banken geht die Zentrale jetzt vor. Auch ein Fall, in dem einem Kunden gekündigt wurde, als er die Gebühren zurückhaben wollte, geht vor Gericht. Ab Mitte Januar 2022 wird die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Welzheim verhandelt, wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale auf Twitter betont. „Das dreiste Verhalten etlicher Banken löst einen Erdrutsch im Vertrauensverhältnis aus. Mit Recht“, so Nauhauser.

Doch es gibt noch andere Praktiken von Banken und Sparkassen, mit denen Rückforderungen der Giro- und anderer Kontogebühren verhindert werden sollen. Der Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt gegenüber dem SWR, welche Tricks noch angewandt werden.

Giro- und andere Kontogebühren: Wie Banken eine Rückforderung umgehen wollen

Einige Kreditinstitute würden ihren Kunden Deals anbieten. Sie bekämen dann verminderte Kontogebühren zugesichert, wenn sie auf eine Rückzahlung der bisherigen verzichteten. Die monatlichen Gebühren seien im Umkehrschluss höher, wenn die Kunden an ihrer Rückforderung festhielten. Die Verbraucherzentrale beurteilt dies als aggressive geschäftliche Handlung.

Andere Kreditinstitute würden laut SWR schlicht betonen, sie seien vom Urteil des Bundesgerichtshofs ausgenommen. In diesem war der Fall einer Postbank Gegenstand des Prozesses. Doch das ist falsch, erklärt auch Stiftung Warentest. Zwar binden Urteile zunächst nur die Verfahrensbeteiligten, aber die Vertragsbedingungen, um die es ging, werden auch von anderen Banken und Sparkassen genutzt. „Es ist ausgeschlossen, dass Richter die gleiche Geschäfts­bedingung bei verschiedenen Banken oder Sparkassen unterschiedlich beur­teilen“, so die Experten.

Auch stimmt es nicht, dass von den unrechtmäßig erhobenen Gebühren nur Girokonten betroffen sind. Denn das Urteil bezieht sich auf jegliche Art von Gebühren, die ohne das direkte Einverständnis der Kontoinhaber erhoben wurden. Die also ein Schweigen als Zustimmung angesehen haben. (Sophia Lother)

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