Rückruf vom Rückruf - Gegenprobe zeigt: Halva-Produkt ist verzehrfähig
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnte vor Salmonellen in einem Halva-Produkt der Firma Belinay. Das Unternehmen widerlegt die Vorwürfe nun per Gegenprobe.
Dortmund – Ende Februar informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über den Verkaufsstopp bei einem Halva-Produkt – eine Süßwarenspezialität, die ursprünglich aus Indien, Iran, Pakistan oder Südost-, Mittel- und Osteuropa stammt. Sie besteht in der Regel aus Sonnenblumenkernen, Pistazien oder Sesam.
Konkret ging es bei dem Rückruf um das Produkt Koska Sade Helva (Tahin Halva) der Marke Koska der Belinay Feinkost GmbH. Die Chargen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.09.2024 waren zunächst positiv auf Salmonellen getestet worden. Das Unternehmen mit Sitz in Bremen informierte bereits am Mittwoch (22. Februar) über den Nachweis von Salmonellen in einem ihrer Produkte. Das BVL veröffentliche den Rückruf erst zwei Tage später. Nun folgt bei dieser Produktwarnung die Kehrtwende.
Belinay erklärt in einer Stellungnahme vom 17. März 2023: „Wir haben dieses Produkt bei einem externen Labor nochmal prüfen lassen. Diese Gegenprobe ist negativ ausgefallen. Diese untersuchte Probe ist von guter mikrobiologischer Qualität. Das bedeutet, dieses Produkt ist verkehrsfähig.“ Es sei lediglich „aufgrund einer falschen Probe aus dem Verkehr gezogen worden“, gibt das Unternehmen an.
Transparenzhinweis
Die Ursprungsmeldung vom 3. März 2023 wurde mit der Stellungnahme durch Belinay am 18. März überarbeitet.
Allerdings fehlte bislang die Information, wo das Halva verkauft wurde. Laut dem BVL war es jedoch nur in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Angebot. Recherchen von Ruhr24.de ergaben aber, dass man Halva der Marke Koska auch bei diversen Online-Shops kaufen kann.