Verbraucherzentrale warnt vor Online-Portalen – Arzt-Abzocke mit nimmt zu
Wer eine Videosprechstunde beim Arzt in Anspruch nimmt, muss Datenschutzlücken befürchten. Die Verbraucherzentrale warnt jetzt vor den Telefonaten.
Kassel – Verbraucher in Deutschland, die keinen Arzttermin erhalten, können eine Videosprechstunde vereinbaren. Wie die Verbraucherzentrale meldet, entstehen bei Telemedizin- und Arzttermin-Portalen jedoch häufiger Datenschutzlücken. Teilweise sollen Verbraucher für Termine sogar Geld bezahlen.
Verbraucherzentrale warnt vor Online-Arztterminen – Datenschutzlücken bei Videosprechstunden
Arzttermine können seit längerem online vergeben werden. Die Sprechstunde wird dann per Video abgehalten. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt, kommt es dabei jedoch immer häufiger zu Datenschutzlücken. „Videosprechstunden sind eine sinnvolle Ergänzung im Gesundheitsbereich. Wenn sie gezielt eingesetzt werden, können sie den Behandlungsprozess ergänzen, den Zugang zu ärztlicher Versorgung verbessern und Ansteckungsrisiken mindern“, sagt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim vzbv.

Der Datenschutz muss dabei jedoch zwingend gewährleistet werden: „Es ist unverzichtbar, dass die Plattformen geltende Verbraucherschutzstandards erfüllen.“ Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass ebendiese häufig nicht erfüllt werden. Das Problem: Patienten leiten wie in den Praxen vor Ort ihre sensiblen Daten an den behandelnden Arzt weiter. Wie die vzbv feststellte, werden diese Daten bei sieben von neun getesteten Anbietern auch ohne Einwilligung des Patienten verarbeitet. Nicht nur bei Arztterminen: Auch bei WhatsApp sollte auf den Datenschutz geachtet werden. Den Datenschutz der App kritisierten Verbraucherschützer schon mehrfach.
Nicht nur der Besuchsgrund und die Fachrichtung des Arztes werden durch die Nutzung der Arzttermin-Portale übermittelt. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, werden in den meisten Fällen auch Tracking-Dienste verwendet. Diese können für Marketing- und Werbezwecke genutzt werden. „Patienten müssen vor Tracking und einer Manipulation durch Werbung über die aktuellen Regelungen geschützt sein“, sagt Thomas Moormann. Gegen zwei Plattformanbieter wurden daher laut vzbv sogar rechtliche Schritte eingeleitet.
Das fordert der vzbv bei Videosprechstunden:
- Der Gesetzgeber sollte Verbraucher besser vor Tracking/Profiling im gesundheitlichen Kontext schützen
- Anbieter von Videosprechstunden müssen eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einholen
- Anbieter von Videosprechstunden sollten auf nicht notwendige Drittanbieter für Tracking und Profiling verzichten
- Anbieter von Videosprechstunden sollten Drittanbieter namentlich benennen
- Es sollte ein Gastzugang zur Videosprechstunde angeboten werden
- Ein Löschkonzept bei Nichtnutzung des Accounts sollte definiert werden
- Die Speicherdauer von Daten müssen angegeben werden
- Transparente Informationen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer müssen bereitgestellt werden
Sprechstunde gegen Geld – kann man einen Arzttermin kaufen?
Termine können online auch für eine klassische Sprechstunde beim Arzt gebucht werden. Dabei soll die Abzocke immer weiter zunehmen. Wie die Verbraucherzentrale NRW berichtete, bekommen Patienten nach einer Terminbuchung vermehrt Anrufe aus der behandelnden Praxis, die ihnen den Termin nur gegen die Zahlung einer Gebühr zusichert.
Dies führte bereits zu einem Gerichtsprozess, nachdem eine Augenarztpraxis eine Gebühr von 150 Euro für einen Termin verlangt hatte. Bei etwaigen Vorkommnissen sollten Patientinnen und Patienten die Verbraucherzentralen umgehend informiert werden.