Wer seinen Weihnachtsbaum falsch entsorgt, dem droht ein hohes Bußgeld
Deutschlandweit entsorgen Millionen Bürger ihren Weihnachtsbaum. Dabei kann man aber Fehler machen – und die können teuer werden.
Berlin – Weihnachten ist vorbei, und nach und nach verschwinden nun Weihnachtsschmuck und -beleuchtung aus den Privathaushalten und dem öffentlichen Raum. Nicht alles davon kann allerdings für das kommende Jahr eingelagert werden, alles voran der Weihnachtsbaum. Der sieht nämlich bereits jetzt in den meisten Fällen schon gar nicht mehr so frisch aus wie noch zum Fest. Und so müssen in den kommenden Tagen mehr als 25 Millionen Weihnachtsbäume in Deutschland entsorgt werden, dem Land, in dem der Weihnachtsbaum erfunden wurde.
Name: | Weihnachtsbaum |
Synonym: | Christbaum |
Aufbau: | vor dem Heiligen Abend (24. Dezember) |
Abschmücken: | gewöhnlich nach dem 6. Januar |
Wie Weihnachtsbaum richtig entsorgen? Kommunen regeln es unterschiedlich
Viele Kommunen und Städte haben dazu eigene Routinen entwickelt, wann und wo Weihnachtsbäume abgegeben oder abgeholt werden können. Im ländlichen Raum übernehmen das häufig Sport-, Heimat- oder Jugendvereine. Sie sammeln die Bäume an festgelegten Tagen häufig kostenlos oder gegen eine kleine Spende vor der Haustür ab. In größeren Städten hingegen übernehmen diese Aufgabe zumeist lokale Entsorgungsunternehmen. In Hannover beispielsweise können ausgediente Bäume zwischen dem 9. und dem 20. Januar an mehr als 200 Stellen abgelegt werden, wie kreiszeitung.de berichtet. Das kommunale Entsorgungsunternehmen sammelt die Bäume dann ein und entsorgt sie fachgerecht.

Weihnachtsbaum entsorgen: zum Beispiel bei Wertstoffhof, Grünabfallsammelplatz oder im Biomüll
Wer diese Termine verpasst hat, kann die Bäume auch einfach beim nächstgelegenen Wertstoffhof oder Grünabfallsammelplatz abgeben. Kleinere Bäume können auch zerlegt und im Biomüll entsorgt werden. Im Sperrmüll hingegen haben Weihnachtsbäume nichts verloren. Kaminbesitzer verbrennen ihre Bäume häufig selber. Das ist erlaubt, allerdings sollte der Baum vorher gut durchgetrocknet sein, da ansonsten der Kamin verrußt. Und manche Baumbesitzer warten bis ins Frühjahr und entsorgen die Bäume dann auf dem nächstgelegenen Osterfeuer – auch das ist erlaubt.
Manche Zoos nehmen ebenfalls Weihnachtsbäume an. Die Tiere spielen gerne mit ihnen oder fressen sie. Allerdings beschränken Zoos und Tierparks sich dabei in der Regel auf nicht verkaufte Bäume, denn so können sie verfolgen, woher die Bäume stammen und ob sie behandelt wurden oder nicht. Verbraucher sollten also beim Zoo anrufen und fragen, ob ein ausgedienter Weihnachtsbaum dort überhaupt angenommen wird.
Bis zu 500 Euro Strafe für illegale Entsorgung des Weihnachtsbaums: Diese Fehler können teuer werden
Wichtig: An den ausgedienten Bäumen darf kein Weihnachtsschmuck mehr hängen. Lametta und Christbaumkugeln haben dort nichts mehr zu suchen, denn in der Regel werden die Bäume nach dem Einsammeln kompostiert oder verbrannt. Deshalb haben sie auch im Sperrmüll nichts zu suchen.
Eine nicht fachgerechte Entsorgung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und zieht in der Regel ein Bußgeld nach sich. Die Höhe des Bußgeldes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, kann allerdings unangenehm teuer werden. Bis zu 500 Euro Strafe drohen dem, der seinen Baum illegal entsorgt.
- Diese Bußgelder drohen bei illegaler Entsorgung von Weihnachtsbäumen
- Baden-Württemberg: 25 bis 300 Euro
- Bayern: 50 bis 320 Euro
- Bremen: 50 bis 500 Euro
- Hamburg: 100 bis 500 Euro
- Hessen: 30 bis 200 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: 40 bis 500 Euro
- Niedersachsen: 40 bis 500 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 5 bis 200 Euro
- Rheinland-Pfalz: 25,56 bis 306,78 Euro
- Saarland: 100 bis 500 Euro
- Sachsen: 25 bis 200 Euro
- Schleswig-Holstein: 30 bis 200 Euro
- Thüringen: 30 bis 200 Euro
- Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: Keine Angabe
Nicht erlaubt sind die Entsorgung in der Natur oder in Parks sowie das achtlose Abstellen an der Straße. Denn alte Weihnachtsbäume gelten als Grünabfall, damit als Müll. Eine nicht fachgerechte Entsorgung gilt damit als illegale Abfallentsorgung. In der Natur verrotten die Bäume zwar, allerdings dauert dieser Prozess besonders bei gespritzten und behandelten Bäumen mehrere Jahre und beeinträchtigt die Natur. Zusätzliche Bußgelder können fällig werden, wenn Weihnachtsbäume auf der Straße oder dem Radweg abgestellt werden und sie damit den Verkehr beeinträchtigen. Dann droht schlimmstenfalls sogar ein Punkt in Flensburg.