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Illegal Lamborghini gekauft: Mann muss Luxusauto zurückgeben - sein Geld bekommt er nicht wieder

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Von: Marcel Prigge

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Ein blauer Lamborghini
Ein Emsländer kauft auf einem Parkplatz einen Lamborghini – leider nicht bei dem rechtmäßigen Besitzer. Jetzt muss der Mann das Luxusauto zurückgeben © Roman Sigaev/Imago

Ein Mann aus Niedersachsen hat illegal einen Lamborghini gekauft. Das Auto muss er zurückgeben, sein Geld sieht er nicht wieder.

Oldenburg – Na, da hatte mal jemand Pech im Unglück: Ein Emsländer kaufte sich einen Luxuswagen auf einem Parkplatz. Das Geschäft war illegal. Jetzt muss er seinen neuen Lamborghini wieder an seinen rechtmäßigen Besitzer – einem Mann aus Spanien – abgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Das bezahlte Geld bekommt der Mann zudem nicht wieder.

Emsländer muss Luxusauto abgeben: Lamborghini auf Imbiss-Parkplatz gekauft

Nachts um ein Uhr hatte der Mann aus Niedersachsen einem Imbiss-Parkplatz einen die Edelkarosse gekauft und seinen alten Wagen den beiden vermeintlichen Verkäufern in Zahlung gegeben. Zusätzlich zu seinem 60.000 Euro teuren Luxusauto zahlte er noch einmal 70.000 Euro in bar. Bei der Anmeldung stellte sich heraus, dass das Auto unterschlagen worden war.

Der Kläger aus Spanien hatte seinen Luxuswagen an eine Agentur vermietet, die den Wagen weitervermietete. Nach der Mietzeit war das Fahrzeug weg. Die beiden Brüder hatten den Wagen bei einer Agentur gemietet und dann nicht zurückgebracht. Der Lamborghini war daraufhin zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Rechtmäßiger Lamborghini-Besitzer klagt: Emsländer muss sein neues Auto abgeben

Nun hat der Spanier gegen den Emsländer auf Herausgabe des Wagens geklagt. Das Landgericht Osnabrück hatte diese Klage abgewiesen. Der Käufer habe gutgläubig gehandelt. Das sah das Oberlandesgericht in Oldenburg jedoch anders: Das Verhalten des Emsländers sei „grob fahrlässig“ gewesen.

Trotz Vorlage von Original-Zulassungsbescheinigungen seien die Gesamtumstände so auffällig, dass der Beklagte habe stutzig werden müssen. Besondere Vorsicht sei auch deshalb geboten gewesen, weil es sich um ein Luxusfahrzeug handelte, das erst wenige Tage zuvor in Deutschland zugelassen worden war. Er könne sich daher nicht auf einen gutgläubigen Erwerb berufen. (Mit Material der dpa)

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