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Virologe Alexander Kekulé darf nicht mehr an Uni Halle forschen und lehren

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Von: Lukas Rogalla

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Der Virologe Alexander Kekulé
Alexander Kekulé ist einer der bekanntesten Virologen Deutschlands. © Eventpress Stauffenberg/Imago

Die Martin-Luther-Universität in Halle spricht eine „vorläufige Dienstenthebung“ gegen Alexander Kekulé aus. Der Virologe will dagegen vorgehen.

Halle – In der Corona-Pandemie ist Alexander Kekulé zu einem der bekanntesten Virologen Deutschlands geworden. Nicht nur mit Einschätzungen zum Coronavirus* in seinen Talkshow-Auftritten, auch mit regelmäßiger Kritik an der Bundesregierung und am Robert Koch-Institut (RKI) hat er auf sich aufmerksam gemacht. Im MDR hat er einen eigenen Podcast. Nun scheint Alexander Kekulé seinen eigentlichen Job zu verlieren.

Nach eigenen Angaben darf Kekulé an der Martin-Luther-Universität Halle vorerst nicht mehr forschen und lehren. Die Uni habe eine „vorläufige Dienstenthebung“ gegen ihn ausgesprochen, sagte Kekulé, der dort eine Professur innehat, am Dienstag (21.12.2021) der Deutschen Presse-Agentur. Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Zuvor hatte die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet. Die Universität war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen gewesen.

Alexander Kekulé: Universität Halle spricht „vorläufige Dienstenthebung“ gegen Virologen aus

Der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte, sagte Kekulé. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts. Nun habe die Universität offenbar versucht, ihn mit Vorwürfen loszuwerden. Er spricht von einem „politischen Verfahren“. Laut dem MZ-Bericht geht es in einem Disziplinarverfahren unter anderem um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors. Kekulé sagte, es ging dabei unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“. (lrg/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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