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OP-Skandal in Mainz: Putzfrau hilft Arzt bei Amputation

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Von: Christoph Gschoßmann

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In Mainz hat ein Arzt bei einer Operation eine kaum nachvollziehbare Entscheidung getroffen: Statt Medizinern bat er eine Putzfrau um Hilfe.

München/Mainz – Eine Putzfrau am OP-Tisch: An der Mainzer Universitätsmedizin hat eine OP-Reinigungskraft bei einer Zehenoperation dem Chirurgen assistiert. Wie der Vorstandsvorsitzende Norbert Pfeiffer am Freitag (19. Mai) berichtete, sollte bei der Operation mit örtlicher Narkose im Herbst des Jahres 2020 einem Patienten der kleine Zeh abgenommen werden. Dieser sei bei dem Eingriff unruhig geworden. Doch statt eine ausgebildete Fachkraft zu Hilfe zu rufen, bat der Arzt eine nicht ausgebildete Reinigungskraft um Hilfe. Die Zeitungen der VRM hatten zuvor darüber berichtet.

Organspende
Bei einer Operation in Mainz lief nicht alles nach Vorschrift ab. (Symbolbild). © Waltraud Grubitzsch/dpa/Symbolbild

Putzfrau hält Patient fest und reicht Tupfer - wieso fragte er keine Mediziner um Hilfe?

Die Reinigungskraft unterstützte den Operateur auf verschiedene Arten. Konkret habe die Frau das Bein des Patienten festgehalten und auch einen Tupfer gereicht, erklärte Pfeiffer. Dem Patienten sei kein Schaden entstanden. Die Operation sei ein Routineeingriff gewesen. Der Mediziner hätte sich aber in der Situation ohne Probleme Unterstützung von qualifizierten Fachkollegen holen können. Die Operation habe gegen 15.30 Uhr stattgefunden, zu der Zeit seien noch viele Ärzte in der Universitätsmedizin gewesen. Diese Art Operationen würden oft von einem Chirurgen alleine durchgeführt. Er entschied sich trotz der anderen Möglichkeiten aber für die Putzfrau als Hilfskraft. Warum der Arzt diese Entscheidung traf, ist nicht bekannt.

„Das hätte nicht passieren dürfen“, erklärte Pfeiffer, seine Einrichtung bedaure den Vorfall. Es habe sich um einen Blackout und ein individuelles Versagen gehandelt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mediziner sei nach einem arbeitsrechtlichen Verfahren mittlerweile aufgelöst worden.

Gesundheitsministerium: Fall darf sich nicht wiederholen

Auch im Wissenschafts- und Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz sorgte der Fall für Aufsehen. Dort nannte man den Vorfall sehr bedauerlich, er dürfe sich nicht wiederholen. Es handele sich um einen klaren Verstoß gegen bestehende Regelungen. Der vorliegende Fall wäre im Aufsichtsrat oder auch mit allen Einrichtungsleitungen zu erörtern, wenn es einen Hinweis auf systemische oder systematische Defizite geben würde. Dass der Fall dem Medizinischen Vorstand gemeldet, von diesem aufgegriffen wurde und dieser dem nachgegangen ist, sei der richtige Weg.

Für Kassenpatienten ist es oft nicht leicht, schnell an einen Termin beim Facharzt zu kommen. Als Selbstzahler ändert sich das hingegen – doch das lohnt sich nicht immer. (cgsc/dpa)

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