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Anklage gegen Verdächtigen im Fall Maddie: Landgericht Braunschweig sieht sich „nicht zuständig“

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Ein Plakat aus dem Jahr 2007 bittet um Mithilfe bei der Suche nach Maddie McCann.
Ein Plakat aus dem Jahr 2007 bittet um Mithilfe bei der Suche nach Maddie McCann. © imago/Archivbild

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig klagte den Verdächtigen im Fall Maddie McCann wegen anderer Straftaten an, doch das Landgericht Braunschweig sieht sich nicht zuständig.

Braunschweig – Am 3. Mai 2007 verschwand die damals dreijährige Maddie McCann aus einem Ferienappartement im portugiesischen Praia da Luz. Bis heute ist der Fall nicht gelöst, doch es gibt einen Tatverdächtigen, der im Fall Maddie unter Mordverdacht steht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig klagte den 46-jährigen Deutschen im Oktober 2022 wegen anderer Straftaten an, die nicht im Zusammenhang mit dem Fall Maddie stehen. Am Donnerstag (20. April) teilte das Landgericht Braunschweig nun mit, in der Anklage gegen den 46-Jährigen „nicht zuständig“ zu sein.

Tatverdächtiger im Fall Maddie McCann vor Flucht ins Ausland offenbar nicht in Braunschweig wohnhaft

Ein Rückschlag in der Anklage gegen den deutschen Tatverdächtigen, der auch mit dem Verschwinden von Maddie McCann in Verbindung gebracht wird. Das Landgericht Braunschweig sieht sich für die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs und schwerer Vergewaltigung in mehreren Fällen „nicht zuständig“. Der Grund: Der letzte Wohnsitz des Deutschen lag offenbar außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Gerichts. Demnach sei der 46-Jährige vor seiner Flucht ins Ausland zuletzt in Sachsen-Anhalt wohnhaft gewesen, nicht in Braunschweig.

Der Fall müsste demnach bei einer anderen Staatsanwaltschaft weiterverfolgt werden. Allerdings will der Staatsanwalt Hans Christian Wolters Beschwerde beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen, wie der NDR berichtete. Solange dort nichts entschieden sei, gehe die Braunschweiger Staatsanwaltschaft unverändert davon aus, für den Verdächtigen im Fall Maddie zuständig zu sein. Auch die Ermittlungen gingen weiter, hieß es.

Ein Untersuchungshaftbefehl gegen den Verdächtigen wurde wegen der Entscheidung des Gerichts Braunschweig indes aufgehoben. Einfluss auf die Verbüßung der derzeitigen Straftat des 46-Jährigen habe dies nicht, hieß es vonseiten des Landgerichtes in Braunschweig. Der Verdächtige sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer anderen Straftat ab.

Wer ist der Tatverdächtige im mutmaßlichen Mordfall Maddie McCann?

Der Tatverdächtige soll der Staatsanwaltschaft Braunschweig zufolge zwischen Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern begangen haben. Aktuell verbüßt der Mann eine siebenjährige Haftstrafe nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vergewaltigung in Portugal im Jahr 2005. Ein Haar am Tatort hatte damals den DNA-Beweis geliefert. Die Haftzeit des Tatverdächtigen wäre nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im September 2025 voll verbüßt, dann könnte der Tatverdächtige also auf freien Fuß gesetzt werden.

Der Mann saß bereits bis 2018 wegen einer anderen Straftat im Gefängnis und war wegen einer mutmaßlichen Justizpanne vorübergehend für vier Wochen freigekommen. Der 46-Jährige ist wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs einschlägig vorbestraft und soll deutschen Ermittlern zufolge früher regelmäßig in Portugal in Ferienanlagen und Hotels eingebrochen sein und dabei auch Sexualstraftaten begangen haben. Mindestens 17 Einträge finden sich im Bundeszentralregister vom 46-Jährigen, darunter neben sexuellem Missbrauchs auch Drogendelikte, Diebstahl und Körperverletzung.

Offiziell gilt der 46-Jährige seit dem Jahr 2020 als Verdächtiger im Fall Maddie McCann, als die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungen gegen ihn einleitete. Unter anderem belegen Handydaten, dass der Tatverdächtige nahe der Ferienanlage in Praia da Luz eingeloggt war, als die dreijährige Maddie verschwand. Auch weitere Indizien sollen laut Braunschweiger Staatsanwaltschaft dafür sprechen. Man gehe davon aus, dass das Mädchen tot ist, hatte Wolters im Jahr 2020 gesagt und sich auf „Sachbeweise“ berufen, die seinen Angaben zufolge aus ermittlungstechnischen Gründen jedoch nicht öffentlich gemacht werden können. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung (dpa/AFP/bme).

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