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Corona-Impfungen direkt auf Krankenkasse? So läuft es in Niedersachsen und Hessen

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Von: Martina Lippl

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Corona-Impfung in einen unbekleideten Oberarm. Die Spritze durchdringt die Haut.
Corona-Impfungen (Symbolfoto) sollen in Zukunft Arztpraxen übernehmen. In einigen Bundesländern übernehmen die Kassen die Schutzimpfung. © Sergei Bobylev/imago

Kosten für die Corona-Impfungen sollen Krankenkassen direkt übernehmen. In einigen Bundesländern ist das schon geregelt, in anderen nicht.

Hannover – Impfungen gegen das Coronavirus soll in Zukunft zur Regelleistung in den Arztpraxen gehören. Zusammen mit der Maskenpflicht im medizinischen Bereich liefen nämlich die bundesweiten Corona-Maßnahmen bereits Anfang April aus – nach drei Jahren Corona-Pandemie.

Corona-Impfung für Kassenpatienten in Niedersachsen kostenlos

Kassenpatienten in Niedersachsen müssen künftig eine Corona-Schutzimpfung nicht bezahlen. Darauf haben sich gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen (KVN) geeinigt. Das gelte aber noch nicht in allen Bundesländern, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Betroffen davon ist etwa Hessen.

Neben Niedersachsen konnten sich Ärzte und Krankenkassen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, der Region Westfalen-Lippe und im Saarland auf eine Zahlungsvereinbarung einigen. Meist ist es ein Kompromiss. In diesen Bundesländern gibt es eine Corona-Impfung kostenlos (Stand: 23. April 2023):

Wer muss für eine Corona-Impfung zahlen?

In einigen Bundesländern konnten sich beide Seiten noch nicht einigen. Hier gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Kassenpatientinnen und -patienten bekommen eine Corona-Impfung auf Privatrechnung in der Arztpraxis und müssen diese bei der Krankenkasse einreichen.

Corona: Wer hat Anspruch auf eine kostenlose Impfung?

Der Rahmen für den Anspruch auf kostenlose Impfungen ist nun eine Richtlinie, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert. Laut einer Bundesverordnung sind Impfungen auf Kassenkosten aber weiterhin darüber hinaus möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für medizinisch erforderlich hält. Die einst stark nachgefragten Impfungen laufen seit langem nur noch schleppend.

In Hessen gibt es beispielsweise bislang keine Vereinbarung zur Vergütung von Ärzten für Corona-Impfungen. Die Verbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung ständen noch in Verhandlungen, teilte das Sozialministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit. (dpa/ml)

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