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Heftige Kritik am Gesundheitsminister: „Für Lauterbach machen Zahlen und Fakten wenig Sinn“

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Von: Karolin Schäfer

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). (Archivbild)
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). (Archivbild) © imago

Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Hotspot-Regel vor. Virologe Stöhr kritisiert Lauterbach für seiner Meinung nach fehlende Grenzwerte.

Berlin – Die Corona-Regeln in Deutschland laufen am 19. März aus. Deshalb muss eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes her. Einen entsprechenden Entwurf haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegt. Die anschließenden Beschlüsse des Kabinetts wurden am Mittwoch (09.03.2022) in einer Pressekonferenz präsentiert. Der Bundesrat soll das Gesetz dann am Freitag (11.03.2022) erlassen.

Kern der Maßnahmen ab dem 20. März sind „im Wesentlichen Masken und Testen“, erklärte Lauterbach während der Konferenz. Durch das neue Gesetz können in der Bundesrepublik weiterhin Masken- und Testpflichten angeordnet werden, etwa in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen. Dies sorge dem Gesundheitsminister zufolge vor allem zum Schutz vulnerabler Gruppen.

Corona in Deutschland: Neues Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht

Neben diesen Basismaßnahmen haben sich Karl Lauterbach und Marco Buschmann in ihrem Entwurf auf eine sogenannte Hotspot-Regelung festgelegt. Als Hotspot werden nach Angaben der Politiker Regionen mit hohen Inzidenzen sowie einer Gefährdung der Krankenhausversorgung bezeichnet. „Oder auch, wo eine neue, gefährlichere Variante beobachtet wird“, erklärte Lauterbach weiter. Entsprechende Hotspot-Regelungen können dabei je nach Infektionslage für Städte, Landkreise oder auch ganze Bundesländer gelten. Für das Verhängen der Hotspot-Situation ist das jeweilige Landesparlament zuständig.

Neben Maskenpflicht und Abstandsgebot, muss in Hotspot-Gebieten beim Betreten bestimmter Einrichtungen ein 3G-Nachweis vorgelegt werden. Also entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. Entsprechende Einrichtungen müssen zudem ein Hygienekonzept erarbeiten. Das neue Infektionsschutzgesetz gilt zunächst bis zum 23. September 2022.

Corona-Pandemie: Keine Grenzwerte für Hotspot-Regel

Grenzwerte, etwa für Inzidenz oder Hospitalisierungrate, ab denen die Hotspot-Regel gilt, gibt es nicht. „Wir haben ausdrücklich keine Ziffern genannt, weil aus medizinischer Sicht machen die keinen Sinn“, erklärte Karl Lauterbach auf Nachfrage einer Journalistin der Funke-Medien-Gruppe während der Pressekonferenz.

Diese Aussage wird von Virologe Klaus Stöhr scharf kritisiert. „Für den Gesundheitsökonom Karl Lauterbach machen Zahlen und Fakten aus medizinischer Sicht wenig Sinn“, schrieb Stöhr via Twitter. Das sei „ein weiterer Schlag für die evidenzbasierte Medizin in Deutschland.“ Damit beruft er sich auf einen Twitter-Beitrag einer Bild-Journalistin, die Lauterbach für die fehlenden Grenzwerte ebenfalls kritisierte. Klaus Stöhr war 15 Jahre für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) tätig. Zwischen 2007 und 2017 arbeitete er in der Impfstoffentwicklung. Seit 2018 ist er freier Konsultant.

Corona-Pandemie: Stöhr reißt Kritik an Lauterbach aus dem Zusammenhang

Stöhrs Kritik richtet sich dabei lediglich auf einen Aspekt, den Lauterbach thematisiert und betrachtet nicht den Gesamtkontext der Aussage zu den fehlenden Grenzwerten. Direkt im Anschluss an die von Stöhr kritisierte Aussage erklärte der Gesundheitsminister, dass es vor allem darauf ankomme, welche Corona-Variante vorherrsche. „Man muss das Gesamtbild sehen“, sagte Karl Lauterbach während der Konferenz. Die Hotspot-Regel kann demnach erst auf Basis der Berücksichtigung der Krankenhaussituation, der Dynamik des Krankheitsgeschehens und der Inzidenz greifen.

Bloße Grenzwerte reichen für eine Einschätzung der komplexen Infektionslage demnach nicht aus. Erst durch die Betrachtung der Gesamtsituation in den betroffenen Regionen können „kluge Entscheidungen“ getroffen werden, fügte Lauterbach hinzu. Dem SPD-Politiker zufolge hätten die Länder und Gerichte inzwischen Erfahrung damit. „Ein starrer Mechanismus im Sinne von vorgegebenen Grenzwerten“ sei nicht zielführend, so Lauterbach. (kas)

Virologe Stöhr stichelte bereits zu Beginn des Jahres gegen Gesundheitsminister Lauterbach. Er warf ihm vor, weit entfernt von wissenschaftlichen Grundlagen zu sein.

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