Nach Informationen unserer Redaktion wurde die beliebte Kabarettistin Opfer einer unangenehmen Verwechslung: Ein Inkasso-Unternehmen hatte Monika Gruber wegen einer nicht beglichenen Rechnung kontaktiert - doch Adressatin war eigentlich gar nicht die Kabarettistin, sondern eine unbekannte Namensvetterin.
Name | Monika Gruber |
Beruf | Kabarettistin |
Alter | 51 Jahre |
Aktuelles Programm | Ohne Worte (u.a. im Circus Krone) |
Gnadenlos meldete das Inkassobüro den Vorgang aber an die Schufa - in der bundesweiten Auskunftei werden unter anderem Daten über Kunden gespeichert, die sich im Zahlungsverkehr nicht seriös verhalten haben. So wie jene eigentlich unbekannte Monika Gruber: Sie hatte bereits zwei Einträge bei der Schufa und zahlte erneut eine Rechnung nicht. So wurde das Inkassobüro dann eingeschaltet, das den Namen der „Täterin“ aber durcheinander brachte und die echte, berühmte Monika Gruber behelligte: Ihr wurde mitgeteilt, dass sie nun den dritten Schufa-Eintrag bekommt.
Bitter für die Gruberin! Denn „solch ein negativer Schufa-Score kann Einfluss auf eine Kreditvergabe haben“, so Schufa-Sprecherin Anna-Lena Rawe. Mit drei Negativ-Einträgen akzeptieren viele Zahlungsanbieter auch keinen Einkauf auf Rechnung mehr. „Verwechslungen wie diese kommen bei uns relativ selten vor“, sagt Rawe. Betroffene können sich direkt an die Schufa wenden, die den Fall prüft - und die Einträge dann innerhalb von zehn Tagen löscht.
Der echten Moni Gruber reicht das nicht: Sie hat am Landgericht eine zivilrechtliche Klage eingereicht. „Die Klägerin macht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro geltend“, bestätigt Gerichtssprecherin Anne Fricke. Am Donnerstag kommt es zur Verhandlung am Lenbachplatz.
Was sagt Monika Gruber zu dem Fall? Ihre Anwältin Nicole Bauer teilt auf Anfrage mit: „Meiner Mandantin Frau Gruber geht es bei der Klage einzig darum, stellvertretend für diejenigen Personen, die sich so ein Verfahren nicht leisten können, ein Zeichen zu setzen, um auf derartige Fälle aufmerksam zu machen. Da ein Schufa-Eintrag bei den Betroffenen einen erheblichen Schaden verursachen kann, muss es aus ihrer Sicht spürbare Konsequenzen haben, wenn ein derartiger Eintrag zu Unrecht erfolgt. Sollte das Gericht einen Schadensersatz zusprechen, wird meine Mandantin den gesamten Betrag an die Seniorenstiftung Lichtblick e.V. spenden. Es wurde der Gegenseite -ohne Erfolg- bereits im Vorfeld des Gerichtsverfahrens vorgeschlagen, die Sache gütlich durch eine Geldspende an die Seniorenstiftung zu erledigen.“
Lieber keine Probleme mit der Schufa kriegen - denn das bedeutet Ärger, glauben viele Menschen. Tatsächlich ist die Schufa aber keine Behörde, die Sanktionen ausspricht, sondern eine Aktiengesellschaft, die Daten über zahlende Kunden speichert - im Auftrag von Genossenschaftsbanken, Sparkassen sowie Unternehmen aus Finanzbranche und Handel. Aus allen Daten wird der Schufa-Score berechnet, der bei über 90 Prozent aller Konsumenten positiv ist.
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