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„Letzte Generation“- Carla protestiert nach dem Motto: „Nach Haftstrafe erneut auf der Straße“

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Von: Marcus Giebel

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Aktivisten der Letzten Generation auf der Straße
Beweisfoto geliefert: Carla Hinrichs zeigt sich selbst als Teil der großangelegten Blockade-Aktion der „Letzten Generation“ in Berlin am 15. Mai. © Twitter/@carla_hinrichs_

Carla Hinrichs ist das wohl bekannteste Gesicht der „Letzten Generation“. Kurz nach einer Bewährungsstrafe klebt sich die Aktivistin bereits wieder fest – hat das Folgen?

Berlin – Sie hat es wieder getan und damit ihre Ankündigung wahrgemacht. Carla Hinrichs, als Sprecherin eines der wenigen bekannten Gesichter der „Letzten Generation“, war erneut Teil eines Protests der auf „zivilen Ungehorsam“ bauenden Klimaschutz-Bewegung auf Berliner Straßen. Damit droht ihr nun mehr denn je eine Haftstrafe.

Die 26-Jährige aus Bremen, die bereits in Polit-Talksendungen wie Anne Will und Maischberger zu Gast war, beteiligte sich an den Verkehrs-Blockaden der Gruppe, die durch ihre Aktionen auf den Straßen den wenig schmeichelhaften Beinamen Klima-Kleber verpasst bekam. An 17 verschiedenen Orten bremsten die Protestler an diesem Montag Fahrzeuge aus.

„Letzte Generation“: Carla Hinrichs protestiert kurz nach Bewährungsstrafe wieder in Berlin

Auf einem von ihr getwitterten Foto ist die ehemalige Jura-Studentin neben einem jungen Mann auf der Straße sitzend zu sehen, während vor ihr eines der bekannten Banner mit der Forderung „Mehr Demokratie – Gesellschaftsrat jetzt“ ausliegt. „Ich habe mich heute wieder auf die Straße gesetzt, um für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu protestieren. Auch das Urteil zu zwei Monaten Haft auf Bewährung kann mich nicht aufhalten“, schreibt sie dazu und kündigt bereits eine Wiederholung an: „Ich werde morgen wieder Berlin friedlich zum Stadtstillstand bringen.“

In einem Video, das die „Letzte Generation“ unter dem Titel „Nach Haftstrafe erneut auf der Straße“ verbreitete, betonte Hinrichs: „Wir machen das hier nicht aus Spaß. Wir machen das, weil wir in eine der größten Katastrophen der Menschheit rasen.“ Dann nennt sie als Beispiele Ernteausfälle und künftige Flüchtlingswellen aus klimatischen Gründen, um fortzufahren: „Wir setzen uns hier auf die Straße, um uns diesem Alltag, der uns über die Klippe führt, in den Weg zu stellen.“ Schließlich fragt sie direkt in die Kamera: „Wann kommst du dazu und stellst dich dieser Ungerechtigkeit in den Weg?“

Carla Hinrichs sitzt hinter Mikrofonen
Öffentlicher Auftritt: Carla Hinrichs verkündet als Sprecherin der „Letzten Generation“ die Forderungen der Bewegung. © IMAGO / Mauersberger

Klima-Protest in Berlin: Carla Hinrichs droht Verschärfung ihrer Bewährungsstrafe

Erst am Sonntag hatte sie sich über ihren eigenen Twitter-Account zu Wort gemeldet und angekündigt: „Ich gehe morgen wieder auf die Straße. Kein Urteil wird mich davon abhalten, für Gerechtigkeit zu protestieren.“ Zugleich warb sie auch dabei um Unterstützer, die sich zuvor noch einem Protesttraining unterziehen müssten. Denn dieses ist laut der „Letzten Generation“ Voraussetzung für die Teilnahme an einem Protest.

Das Urteil, auf das Hinrichs anspielte, ist erst wenige Tage alt. In der vergangenen Woche war sie vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen einer früheren Teilnahme an einer Protest-Aktion zu einer zweimonatigen Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Dabei ging es um eine Straßenblockade aus dem April 2022.

In erster Instanz war gegen Hinrichs eine Geldstrafe verhängt worden, wogegen sie Einspruch einlegte. Die nun im Raum stehende Bewährungsstrafe ist jedoch laut einer Sprecherin des Gerichts noch nicht rechtskräftig, da noch Einspruchsfristen laufen würden. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) auf Nachfrage. Hinrichs hatte bereits angedeutet, dass sie wahrscheinlich in Berufung gehen wird. Sollte das Frankfurter Urteil rechtskräftig und Hinrichs für die Berliner Aktion erneut verurteilt werden, könnte allerdings ein Verstoß gegen die Bewährung festgestellt werden. Dann könnte es sein, dass Hinrichs ihre Haftstrafe antreten muss.

Droht Carla Hinrichs eine Haftstrafe? Keine abschreckende Wirkung der Bewährungsstrafe

Im Strafgesetzbuch wird unter §56 Strafaussetzung betont, dass Gerichte gerade dann zur Bewährung greifen sollten, „wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird“. Es geht also um die abschreckende Wirkung einer Bewährungsstrafe. Diese entfaltete sich bei Hinrichs offensichtlich nicht.

§56f Widerruf der Strafaussetzung nennt als einen Grund, eine ausgesprochene Bewährungsstrafe zu widerrufen, dass „die verurteilte Person in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dass die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat“. Nach ihrer Verurteilung hatte Hinrichs in einer Video-Botschaft auch darauf hingewiesen, dass sie die Begründung des Richters erschrecke, er fälle das Urteil bei „vollkommener Nüchternheit“, weil ihre Beweggründe keine Rolle spielen würden. Auf einen Anwalt an ihrer Seite hatte sie nach eigenen Angaben verzichtet. Auf einem Foto ist sie allein auf der Anklagebank zu sehen.

Polizisten führen einen Klima-Aktivisten ab
Szenen eines Protestes der „Letzten Generation“: Ein Klima-Aktivist wird von Polizisten abgeführt, ein anderer hat sich an einem Auto festgeklebt. © IMAGO / Stefan Zeitz

Haftstrafen für Mitglieder der „Letzten Generation“: Richter greifen in Heilbronn und Berlin durch

Hinrichs, die wegen einer Blockade im Februar 2022 bereits mit einer Geldstrafe von 600 Euro belegt wurde, wäre nicht das erste Mitglied der „Letzten Generation“, das infolge der Proteste zu einer Haftstrafe verurteilt werden würde. So verdonnerte eine Richterin am Amtsgericht Heilbronn drei Klima-Aktivisten zu drei, vier und fünf Monaten hinter Gittern, weil sie auf einer Bundesstraße den Verkehr blockiert hatten. Vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten bekam eine 24-Jährige vier Monate Haft aufgebrummt, weil sie sich am Rahmen eines Werks des Malers Lucas Cranach festgeklebt und an einer Straßenblockade teilgenommen hatte.

Bei den jüngsten Protesten am Montag hatte die Gruppe, die das Land spaltet, nach eigenen Angaben mit einem Sand-Klebstoff-Gemisch gearbeitet, das es der Polizei erschwerte, die festgeklebten Hände vom Asphalt zu lösen. Die Ordnungshüter erklärten, an der Danziger Straße Ecke Prenzlauer Allee wurden Trennschleifer eingesetzt, wodurch Straßenschäden entstanden, die vom Tiefbauamt repariert werden mussten. Praktischer fiel die Lösung an der Auffahrt Hohenzollerndamm aus, wo sich Aktivisten an Reifen von Mietwagen festgeklebt hatten. Hier behalfen sich die Einsatzkräfte mit simplen Reifenwechseln. (mg)

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