1. Startseite
  2. Welt

Neu im März: Corona-Lockerungen, Verträge und wichtige Frist läuft ab

Erstellt:

Von: Sarah Neumeyer

Kommentare

Mit dem Beginn des neuen Monats treten viele Änderungen in Kraft. Eine Übersicht, was sich im März 2022 ändert.

Kassel - Im März 2022 gibt es in Deutschland wieder einige Änderungen. Neue Gesetze treten in Kraft, die Corona-Regeln* werden angepasst und eine wichtige Frist läuft ab. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Bund und Länder haben eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ein erster Schritt ist bereits in Kraft getreten: Private Treffen von Geimpften und Genesenen sind wieder ohne Einschränkungen erlaubt und im Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Im März 2022 folgen zwei weitere Lockerungsschritte.

Im März 2022 werden die Corona-Regeln in Deutschland gelockert: So gilt zum Beispiel ab dem 4. März wieder die 3G-Regel in Restaurants und Bars. (Archivbild)
Im März 2022 werden die Corona-Regeln in Deutschland gelockert: So gilt zum Beispiel ab dem 4. März wieder die 3G-Regel in Restaurants und Bars. (Archivbild) © Marijan Murat/dpa

Änderungen im März 2022: Neue Corona-Regeln treten in Kraft

Ab dem 4. März 2022 soll der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie bundesweit nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich sein, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativen Test (3G). Diskotheken und Clubs dürfen mit 2G-Plus öffnen und Großveranstaltungen sind mit 2G beziehungsweise 2G-Plus möglich.

Ab dem 20. März entfallen dann die meisten Corona-Auflagen. Der Tag wird daher auch als „Freedom Day“ bezeichnet. Einen „Basisschutz“ soll es aber auch danach noch geben. Über dessen genaue Ausgestaltung muss der Bundestag noch beraten. Unter anderem soll eine Maskenpflicht in Innenräumen dazu zählen. Auch die Homeoffice-Pflicht endet am 20. März 2022.

Änderung im März 2022: Corona-Impfpflicht tritt in Kraft

Für Personen, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, gilt ab Mitte März eine wichtige Änderung. Denn in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt ab dem 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis zum 15. März müssen Betroffene nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind.

Wer nicht geimpft werden darf, muss bis zur Frist am 15. März einen entsprechenden Nachweis erbringen. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Zuletzt gab es in mehreren Bundesländern Kritik und offene Fragen zur konkreten Umsetzung.

Neu für Verbraucher: Verträge können einfacher gekündigt werden

Bei längerfristigen Verträgen wie mit Fitnessstudios oder Streaming-Diensten gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher Erleichterungen. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten kürzere Kündigungsfristen. Es wird also einfacher, Verträge zu kündigen.

Bislang verlängern sich Verträge häufig für ein Jahr. Ab März sind stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und monatlich gekündigt werden kann. Diese Verträge können Sie laut der Verbraucherzentrale künftig einfacher kündigen.

Zeitumstellung im März 2022 und neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder

Im März wird zudem wieder die Uhr umgestellt. Die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit ist am 27. März. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Uhr um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Sie bekommen also in dieser Nacht eine Stunde weniger Schlaf. Allerdings wird es von da an abends länger hell bleiben.

Auch für Besitzer von Kleinkrafträdern wie Mopeds gibt es eine Änderung. Ab dem 1. März müssen sie wie jedes Jahr ihr Versicherungskennzeichen wechseln. Die blauen Schilder werden ungültig und durch grüne ersetzt.

Schonfrist ab März im Garten: Hecken dürfen nicht abgeschnitten werden

Hobby-Gärtner sollten eine wichtige Frist beachten, die Ende Februar endet. Denn ab dem 1. März 2022 dürfen Hecken und Bäume nicht mehr abgeschnitten werden. Bis zum 30. September ist das Abschneiden von Hecken und Bäumen verboten.

Zwischen März und September ist es nicht mehr erlaubt, die Hecke zu schneiden.
Zwischen März und September ist es nicht mehr erlaubt, die Hecke zu schneiden. © Marijan Murat/dpa

Diese Regelung ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben und wird als Schonfrist bezeichnet. Grund für das Verbot ist, dass Hecken und Bäume für bestimmte Tierarten wichtige Brut- und Niststätten sind und ihr Lebensraum nicht zerstört werden soll. Verstößt man gegen das Verbot, drohen je nach Bundesland und Länge des Rückschnitts von Hecken und Bäumen bis zu 100.000 Euro Strafe*. (Sarah Neumeyer mit dpa) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion