Maskenpflicht im Supermarkt: Bleibt Corona-Regel auch nach dem 2. April bestehen?

Bis zum 2. April 2022 hat die Maskenpflicht im Einzelhandel Bestand. Doch was gilt danach in Discountern und Supermärkten? Bleibt die Corona-Regel bestehen?
Berlin – Es wurde viel gerungen, diskutiert und debattiert – und am Ende ist der „Freedom Day“ am 20. März 2022 ins Wasser gefallen. Der Tag, an dem ursprünglich viele der Corona-Maßnahmen ihr Ende finden sollten. Doch ist dies mit dem Infektionsgeschehen nicht vertretbar. Manch eine Corona-Regel wurde also vorerst verlängert, dies betrifft auch die Maskenpflicht in Discountern und Supermärkten wie Aldi, Edeka oder Rewe. Doch hat sie hier auch nach dem 2. April 2022 noch immer Bestand?
Grundsätzlich ist eine radikale Änderung bei der Corona-Regel im Supermarkt möglich*. Natürlich muss auch immer darauf geachtet werden, wie sich das Coronavirus im Allgemeinen und die Omikron-Variante im Speziellen ausbreiten. Hier gilt es auch noch zu unterscheiden, dass Symptome bei Omikron selbst anders ausfallen können* als bei der Omikron-Unterform BA.2*. Ähnlich verhält es sich auch mit der Inkubationszeit, während ein neues Omikron-Symptom nach der Corona-Infektion* für unliebsame Aufmerksamkeit sorgt. Ungeachtet von Corona und der damit verbundenen Maskenpflicht im Supermarkt, soll das Entlastungspaket 2022* Verbrauchern finanziell entgegenkommen. Möglicherweise ergeben sich hierdurch auch mehr Reserven, um im Einzelhandel einkaufen zu gehen. Optionen hierfür geben der Tank-Rabatt*, das 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn* sowie der Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger*. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Auch interessant
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion