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Riesige Nato-Übung über Deutschland schränkt Flugverkehr ein: Was Reisende im Urlaubsmonat wissen sollten

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Von: Kilian Bäuml

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Im Juni wird es im deutschen Luftraum besonders voll. Grund dafür ist eine Übung der Nato. Passagiere sollen davon „so gering wie möglich“ eingeschränkt werden.

München – Gleich an mehreren Tagen im Juni wird der Himmel über Deutschland voll mit Kampfflugzeugen sein. Denn die Nato plant die größte Verlegung seit ihrer Gründung. Hunderte Flugzeuge trainieren dann im deutschen Flugraum, von zivilen Flugzeugen kann der Raum in dieser Zeit nicht genutzt werden. Doch was bedeutet das für Personen, die in dieser Zeit einen Flug gebucht haben?

Die Nato-Übung trägt den Namen Air Defender 23 und findet vom 12. Juni bis zum 23. Juni statt. Piloten und Besatzungen mit mehr als 220 Flugzeugen aus 18 Nationen und bis zu 10.000 Soldaten sind an der Nato-Übung beteiligt. Allein aus den USA werden über 100 Flugzeuge auf vier Standorte in Deutschland verlegt. Ziel der Nato-Übung ist es, für einen realen Krisenfall gerüstet zu sein. Nach Angaben der Luftwaffe sollen Piloten und Besatzungen gemäß dem Prinzip „train as you fight“ (Trainiere so, wie du kämpfst) dort üben, wo sie im Ernstfall eingesetzt werden.

GrundNato-Übung
GebietIm deutschen Luftraum
ZeitraumVom 12. bis zum 23. Juni

Nato-Übung: Der zivile Flugverkehr ist für über zwei Stunden gesperrt

Doch wie genau wirkt sich die Nato-Übung auf den zivilen Flugverkehr aus? Laut der Luftwaffe versuche man die Einschränkungen im Luftraum über Deutschland „so gering wie möglich“ zu halten. Es werde jedoch in den drei militärisch genutzten Luftübungsräumen Nord, Süd und Ost täglich zeitversetzt für etwa zwei Stunden keinen zivilen Flugverkehr geben. „Damit der Luftraum dann tatsächlich frei ist, werden dort auch kurze Zeiträume vor und nach diesen zwei Stunden gesperrt werden“, heißt es von der Luftwaffe. Zivile Fluggesellschaften müssen diese Gebiete dann umfliegen.

Militärflugzeuge
Im Rahmen einer Nato-Übung werden hunderte Flugzeuge im deutschen Luftraum unterwegs sein. (Symbolbild) © Boris Roessler/dpa

Weiter verweist die Luftwaffe darauf, dass der unmittelbare Flugbetrieb zu den großen zivilen Flughäfen in Deutschland nicht gesperrt werde, es aber zu zeitlichen Verschiebungen kommen könne. Die Planung der Flugzeiten und Routen während der Übung über Deutschland sei noch nicht vollständig abgeschlossen.

Wenn der Flug wegen der Nato-Über betroffen ist: Pflichten der Airlines und Rechte der Reisenden

„Der Reiseveranstalter hat den Reisenden grundsätzlich ungefragt über alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlichen Umstände zu informieren. Hierzu gehören auch etwaige Beeinträchtigungen wie durch die Nato-Luftübung“, erklärte Reiserechtsanwalt Paul Degott auf dem Portal reisereporter.de. Wird diese Informationspflicht versäumt, führe das zu Minderungsansprüchen.

Sollte ein Flug ausfallen, haben Reisende das Recht auf eine Ersatzbeförderung. Wird diese nicht von der Airline selbst angeboten, kann man sich selbst eine Verbindung aussuchen, auch eine Fahrt mit der Bahn ist möglich. Die Kosten dafür kann man sich von der Airline erstatten lassen. Sollte erst am nächsten Tag ein Ersatzflug verfügbar sein, ist die Airline laut Dagott dazu verpflichtet, eine Unterkunft in einem Hotel mittlerer Klasse sowie den Transport dorthin zu organisieren. Sollte der Flug mehr als zwei Stunden Verspätung haben, besteht ein Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk. Ähnliches gilt auch für Züge, wenn diese von einer Verspätung betroffen sind. (kiba/dpa)

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