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Aldi Süd zahlt Inflationsprämie – und handelt sich Ärger mit den Mitarbeitern ein

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Von: Romina Kunze

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Aldi Süd will vom Entlastungspaket Gebrauch machen und den Beschäftigten die gesetzliche Inflationsprämie auszahlen. Doch das verstimmt die Betriebsräte heftig.

Kassel – Dass es zu Verärgerungen unter Kunden bei Aldi kommt, geht immer mal wieder durch die Medien. In diesem Fall kommt die dicke Luft aber aus den eigenen Reihen. Wie der Spiegel berichtet, gab es jüngst ordentlich Zoff zwischen der Unternehmensführung von Aldi Süd seinen Betriebsräten in Langenfeld und Dormagen (beide in NRW).

Grund für den Ärger aufseiten der Arbeitnehmer sind kurioserweise angekündigte Prämien durch das Unternehmen. Laut Spiegel sei den übertariflichen Beschäftigten bei Aldi in Langenfeld eine „überdurchschnittlich hohe Gehaltserhöhung“ versprochen worden, bestehend aus mehr Lohn und Einmalzahlungen. Doch genau darin sehen sich die Betriebsräte aber nun betrogen.

Inflationsprämie darf Sonderleistung der Arbeitnehmer nicht ersetzen – doch genau das soll es bei Aldi Süd

Lebensmittel, Energie, Benzin – die Preise ziehen überall stetig an und stellen Verbraucher vor Probleme. Gewerkschaften fordern aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Zuge der Inflation und des Reallohnverlustes Entlastungen für ihre Arbeitnehmer, wie zuletzt durch Streiks der Deutschen Post. Seit Ende Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie (IAP), kurz Inflationsprämie, im Zuge des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung auszahlen.

NameAldi Süd
HauptsitzEssen, NRW
Gründung1961 in Essen
Standorte in Süd- und Westdeutschland1.980 Filialen
BeschäftigteRund 50.000

Bis zu 3000 Euro dürfen das sein. Die Zahlung ist freiwillig und steuer- und abgabefrei; der Staat verzichtet auf Einnahmen. Durch die IAP sollen Unternehmen und ihre Mitarbeiter entlastet werden. Bedingung ist aber: Die Prämie muss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden, darf ihn also nicht ersetzen. Doch genau das versuche Aldi Süd durchzusetzen, so der Vorwurf der Betriebsräte.

Vorwurf gegen Aldi Süd: Sonderleistungen versprochen, doch in Inflationsprämie umgewandelt

„Ohne Euch geht es nicht und das wissen wir sehr zu schätzen“, so die Worte, die die Ankündigungen der Gehaltserhöhung und Einmalzahlungen Anfang September 2022 durch die Geschäftsführung in Langenfeld und Dormagen laut Spiegel begleitete. Von „Prämie“, geschweige denn Inflationsprämie, habe niemand geredet, so der Vorwurf der Arbeitnehmervertretung.

Die Betriebsräte fühlen sich hinters Licht geführt und zudem in der Entscheidung der Unternehmensführung übergangen. Eigentlich habe die Einmalzahlung Teil einer Gehaltserhöhung sein sollen. Als der Beschluss der Bundesregierung zur IAP kam, habe der Konzern die Einmalzahlung allerdings herauszögern und die Mitarbeiter vor die Wahl gestellt: Entweder sie sofort im Oktober ausbezahlt zu bekommen, allerdings mit den staatlichen Abzügen, oder steuer- und abgabefrei zu einem späteren Zeitpunkt.

Eine Leuchtreklame einer Aldi-Süd-Filiale. (Symbolfoto)
Bei Aldi Süd entbrannte ein Streit zwischen der Geschäftsführung und den Betriebsräten um die Inflationsprämie. © K. Schmitt/Imago

„Das ist nicht zulässig“: Betriebsräte üben harte Kritik an Aldi Süd wegen Vorgehen bei Inflationsprämie

Die Betriebsräte sehen sich dadurch in ihrem Vorwurf bestätigt, dass die Aldi-Geschäftsführung hier eine reguläre Gehaltserhöhung durch die Inflationsprämie ersetzen wolle. „Das ist nicht zulässig“, sagte Mohammed Rifi, Vorsitzender des Aldi Süd-Betriebsrates Langenfeld, dem Spiegel. Und fordert nun deshalb für alle Mitarbeiter eine Inflationsprämie in voller Höhe; nicht nur für die übertariflichen Beschäftigten bei Aldi Süd.

Aldi Süd wies sowohl den Vorwurf als auch die Forderung zurück. Der Betriebsrat sei „vollumfänglich informiert“ worden, erklärte das Unternehmen. Eine Sprecherin sagte außerdem, Aldi Süd habe „auch in den letzten Jahren, mehrfach bewiesen, dass das Unternehmen in Krisenzeiten an der Seite seiner über 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht“. Dazu gehöre auch, ihnen die, „von der Bundesregierung angekündigten Steuerentlastungen“ zu ermöglichen. (rku)

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