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Kühlschrank kaputt: Jobcenter rät Frau, Essen auf Balkon zu lagern

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Von: Max Schäfer

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Der Kühlschrank einer Hartz IV-Empfängerin ist kaputt. Das Jobcenter zeigt sich wenig hilfsbereit. (Symbolfoto)
Der Kühlschrank einer Hartz IV-Empfängerin ist kaputt. Das Jobcenter zeigt sich wenig hilfsbereit. (Symbolfoto) © Andriy Popov/Imago

Der Kühlschrank einer Hartz 4-Empfängerin ist kaputt. Das Jobcenter verweigert ihr ein Darlehen – und macht einen fragwürdigen Vorschlag.

Kassel – Eine Hartz IV-Empfängerin im Ruhrgebiet hatte ein Problem: Ihr Kühlschrank war defekt. Sie beantragte daher ein zinsloses Darlehen, um das Gerät ersetzen zu können. Das Jobcenter lehnte ab. Statt Geld erhielt die Frau zudem einen fragwürdigen Ratschlag: Sie sollte ihre Lebensmittel auf dem Balkon lagern. Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei machte den Fall am 25. Januar 2022 auf Twitter öffentlich.

Das Jobcenter lehnte den Antrag der Hartz IV-Empfängerin mit der Begründung ab, da die Voraussetzung für eine Darlehensweise Bewilligung in ihrem Fall nicht gegeben seien. Es würde „kein unabweisbarer Bedarf“ gedeckt werden beziehungsweise der Bedarf auch auf andere Weise erzielbar sein, zitiert RTL aus dem Ablehnungsschreiben des Jobcenters. Die Hartz IV-Empfängerin solle Geld für einen neuen Kühlschrank sparen. Vorübergehend könnten die Lebensmittel „aufgrund der Witterungsverhältnisse“ auf dem Balkon gelagert werden.

Hartz IV-Empfängerin soll Lebensmittel auf Balkon lagern: „Rechtlich nicht tragbar“

Die Ablehnung des Antrags sei „rechtlich nicht tragbar“, erklärte Rechtsanwältin Nicole Mutschke gegenüber RTL. In einem Punkt habe das Jobcenter jedoch recht: Ein Teil des Arbeitslosengeldes solle monatlich angespart werden. Aufgrund des niedrigen Hartz IV-Satz ist das jedoch schwierig.

Helena Steinhaus konnte am Mittwoch (02.02.2022) jedoch einen Erfolg vermelden. Das Jobcenter habe sich bei der Betroffenen entschuldigt und angekündigt, dass die Frau eine neue Sachbearbeiterin bekomme, schrieb Steinhaus auf Twitter. Das Jobcenter betonte in einer von Steinhaus auf Twitter veröffentlichten Stellungnahme, dass „es sich um das individuelle Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters handelt und keineswegs der Praxis im Jobcenter entspricht.“ Als Ersatz für verdorbene Lebensmittel seien der Frau 50 Euro ausgezahlt worden, berichtete das Jobcenter.

Hartz IV: Jobcenter will Weisungen an Mitarbeitende überprüfen

Das Jobcenter will laut der Erklärung gegenüber Helena Steinhaus außerdem Weisungen an Sachbearbeitende überprüfen. Ein Kühlschrank gehöre grundsätzlich zur notwendigen Erstausstattung einer Wohnung und werde über einen Zuschuss finanziert. Bei einem Defekt handele es sich jedoch um eine Ersatzbeschaffung, heißt es in der von Steinhaus geteilten Erklärung des Jobcenters. Diese müsse nach geltender Rechtslage über ein Darlehen finanziert werden.

Die Einsicht des Jobcenters, das der Hartz IV-Empfängerin zunächst geraten hatte, ihre Lebensmittel auf dem Balkon zu lagern, schätzte Helena Steinhaus auf Twitter als gut ein. Sie warnte aber, dass „die Dunkelzimmer solcher ‚Fehler‘ unschätzbar sei und die ‚Kund*innen‘ immer am kürzeren Hebel sitzen.“ Solange Hartz IV nicht überwunden sei, müssen wir mit derartigem Machtmissbrauch rechnen, schrieb die Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, der Menschen hilft, die vom Hartz IV-Sanktionen betroffen sind.

Kaputter Kühlschrank von Hartz 4-Empfängerin: „Geräte müssen übernommen werden“

Es sei generell utopisch, sich solche Darlehen vom Regelsatz absparen zu müssen. „Geräte müssen übernommen werden, auch wenn es sich um Ersatzgeräte handelt!“, adressierte Helena Steinhaus ihre Forderung an das von Hubertus Heil (SPD) geleitete Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Ampel-Koalition plant bereits Änderungen: Die Politikerinnen und Politiker wollen Hartz IV ein Ende setzen und das Bürgergeld* einführen. (ms) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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