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Gerichts-Entscheidung gefallen: Anwältin spricht über emotionalen Fritzl-Ausbruch bei der Richterin

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Josef Fritzl wird nicht vorzeitig entlassen. Eine Verlegung in den Normalvollzug steht jedoch an. Ein „Teilerfolg“ für das „Monster von Amstetten“.

Update vom 25. Januar, 19.14 Uhr: Er hat 24 Jahre lang seine Tochter im Keller eingesperrt und tausendfach vergewaltigt. Nach 15 Jahren Haft befanden Richter nun darüber, ob Josef Fritzl unter Auflagen wieder frei kommt. Der Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems in Österreich entschied am Donnerstag, dass der heute 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird, wie ein Sprecher des Gerichts sagte.

Doch Fritzl errang einen „Teilerfolg“, wie seine Anwältin Astrid Wagner später sagte. Denn Fritzl wird voraussichtlich verlegt – vom Maßnahmenvollzug in eine normale Zelle. Rechtskräftig ist diese Entscheidung allerdings noch nicht. Wie der österreichische Standard berichtet, konnten aus Personalmangel keine Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung anwesend sein.

Gerichtspsychiaterin und Anwältin sehen in Fritzl keine Gefahr mehr

Das Gericht stützte sich dabei wohl vor allem auf die Aussage der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner Ende 2023. Sie hatte Fritzl durch seine starke Demenz Ungefährlichkeit bescheinigt. Die Erkrankung sorge dafür, dass „Prognose-Taten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden“, hatte sie berichtet.

Auch Anwältin Wagner sieht das so. Sie hält ihn nicht mehr für gefährlich. „Mein Mandant hat einen geistigen Abbau und ist hochgradig dement“, so Wagner weiter. Fritzl habe sich in der Haft intensiv mit seinen Straftaten auseinandergesetzt. Er habe stark bereut – auch vor der Richterin am Donnerstagmorgen.

Die ersten Fotos nach 15 Jahren: Inzest-Vater Josef Fritzl hatte vor Gericht in Österreich auf eine vorzeitige Freilassung gehofft.
Die ersten Fotos nach 15 Jahren: Inzest-Vater Josef Fritzl hatte vor Gericht in Österreich auf eine vorzeitige Freilassung gehofft. © Joe Klamar / AFP; Helmut Fohringer/APA/dpa

Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, ihr Mandant war während der 30-jährigen Anhörung „den Tränen nahe.“ Wagner sprach auch von Verständigungsproblemen mit der Richterin am Landesgericht. Das berichtet heute.at. „Sie musste wirklich laut sprechen, weil er die Fragen teilweise nicht verstanden hat. Sie musste die Fragen mehrmals wiederholen. Er hat geschildert, dass es furchtbar war, was er getan hat.“ Die Menschen täten ihm leid und er würde sein Leben dafür geben, die Dinge wieder ungeschehen zu machen. 

Die Anwältin will weiter um die vorzeitige Entlassung ihres Mandanten kämpfen, wie sie ankündigte.

Erstmeldung vom 25. Januar, 9.00 Uhr: Krems – Josef Fritzl, der unter dem „Monster von Amstetten“ bekannt wurde, bleibt weiterhin inhaftiert. Am Donnerstag entschied ein dreiköpfiger Senat des Landgerichts Krems in Österreich, dass der mittlerweile 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig freigelassen wird, so ein Gerichtssprecher.

Jedoch ist geplant, den Gefangenen unter Auflagen aus einer „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ in den sogenannten Normalvollzug zu verlegen. Der Gerichtssprecher betonte, dass dieser Beschluss noch nicht endgültig ist. Fritzls Anwältin Astrid Wagner, die das Gutachten am Oberlandesgericht Wien erstritten hatte, hält das für einen „Teilerfolg“. Sie selbst halte ihren Mandanten für nicht mehr gefährlich. Er sei gebrechlich und leide an Demenz. Fritzl muss aber seine Psychotherapie fortsetzen und sich regelmäßig psychiatrisch untersuchen lassen. 

«Monster von Amstetten»: Fritzl bleibt in Haft
Das erste Foto seit 15 Jahren: Der als «Monster von Amstetten» bekannt gewordene Josef Fritzl wird zu seiner Anhörung bezüglich einer Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug am Landesgericht in Krems gebracht. © picture alliance/dpa/APA | Helmut Fohringer

„Den Tränen nahe“ – Fritzl-Anwältin erzählt von Reue

Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies in der österreichischen Kleinstadt Amstetten gefangen gehalten, regelmäßig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Erst die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter im April 2008 brachte die Tat ans Licht. Fritzls Haus wurde übrigens an einen Bordell-Besitzer verkauft, der Keller, in dem die schrecklichen Ereignisse passierten, wurde 2011 zugeschüttet.

Laut krone.at zeige Fritzl längst Reue für seine Inzest-Taten. „Es ist doch eine lange Anhörung gewesen. Er hat noch einmal erzählt, wie er bereut, was er getan hat. Er war eigentlich den Tränen nahe. Zusammengefasst ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass mein Mandant tatsächlich nicht mehr gefährlich ist“, erklärt Wagner. 

Verteidigerin Astrid Wagner steht anlässlich einer Anhörung von Josef Fritzl
Verteidigerin Astrid Wagner steht anlässlich einer Anhörung von Josef Fritzl bezüglich Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug im Landesgericht in Krems und beantwortet Fragen von Journalisten. © picture alliance/dpa/APA | Helmut Fohringer

Durch Gerichts-Termin: Fritzl-Hysterie in Österreich

Aus „generalpräventiven Gründen“ lehnte das Gericht laut dem ORF eine sogenannte bedingte Entlassung ab. Wie derstandard.at berichtet, will sich Wagner weiterhin für eine generell bedingte Entlassung ihres Mandanten, einsetzen.

Kein Vertreter der Staatsanwaltschaft sei bei der Anhörung anwesend gewesen. Der Anklagebehörde bleibe 14 Tage Zeit, etwaige Rechtsmittel anzumelden. Der 88-Jährige bleibt demnach bis zur Rechtskraft in der Justizvollzugsanstalt Stein.

Der angesetzte Gerichtstermin befeuerte Gerüchte über eine Freilassung des Inzest-Täters in Österreich. Teils artete es in Hysterie aus. Fritzl soll schon vor dem Gerichtstermin in einem Kaffeehaus gesehen worden, hieß es.

Mord, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung – die Inzest-Akte von Josef Fritzl ist lang

Im März 2009 wurde Fritzl zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Vorwürfe im Prozess umfassten Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Seit seiner Verurteilung verbüßt der ausgebildete Elektrotechniker seine Strafe in der Haftanstalt Stein bei Krems im Maßnahmenvollzug und musste sich einer Therapie unterziehen.

Fritzl hatte 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht isolierten Keller seines Wohnhauses in der österreichischen Kleinstadt Amstetten eingesperrt. In den darauffolgenden 24 Jahren missbrauchte er sie unzählige Male und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines der Kinder verstarb kurz nach der Geburt. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, war laut den Behörden unwissend über die Geschehnisse. Der Fall wurde 2008 öffentlich und erregte weltweit Aufsehen. Im Gefängnis hat Fritzl einen neuen Nachnamen angenommen.

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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