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Müssen Patienten in Arzt-Praxen noch eine Corona-Maske tragen?

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Von: Victoria Krumbeck

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Ab dem 8. April fallen die restlichen Coronavirus-Schutzmaßnahmen weg. Doch was bedeutet das für Patienten und Besucher von Arztpraxen?

Bremen — Das Coronavirus scheint in unserem Alltag keine große Rolle mehr zu spielen. Wörter wie 7-Tage-Inzidenz oder Impfquote hört man immer seltener. Seit dem 2. Februar ist die Maskenpflicht in Niedersachsen und Bremen im Nahverkehr entfallen und auch im Fernverkehr wurde die Regelung längst aufgehoben. Weitere Corona-Schutzmaßnahmen laufen am 7. April aus. Darauf müssen sich jetzt Besucher und Patienten von Arztpraxen einstellen.

Coronavirus-Schutzmaßnahmen laufen aus  — Das gilt für Arztpraxen

Einige Coronaschutzmaßnahmen sind im Laufe der vergangenen Wochen und Monaten ausgelaufen oder wurden früher beendet als geplant. Ab dem 8. April „entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz Paragraf 28b“, wie die Bundesregierung informiert. Das bedeutet, dass damit auch die letzten Coronavirus-Schutzmaßnahmen wegfallen. Bis zum 7. April müssen Besucher und Patienten einer Arztpraxis und Besucher eines Krankenhauses oder Pflegeheimes noch eine FFP2-Maske oder Vergleichbares tragen, um vulnerable Gruppen zu schützen.

Ab dem 8. April 2023 fallen die letzten Coronavirus-Schutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht in Arztpraxen, weg.
Ab dem 8. April 2023 fallen die letzten Coronavirus-Schutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht in Arztpraxen, weg. © Peter Kneffel/dpa

Ab dem Folgetag entfällt diese Regelung. Ab dem 8. April besteht bei dem Besuch einer Arztpraxis also keine bundesweite Pflicht mehr, eine Maske zu tragen. Die Pflicht entfällt auch beim Betreten von Dialyseeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Wegfall der Coronavirus-Schutzmaßnahmen — Keine Auflagen mehr für Reisende nach Deutschland

Bereits seit dem 1. März 2023 wurde die Verpflichtung eines Testnachweises sowie die Maskenpflicht für Beschäftigte und untergebrachte Personen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen abgeschafft. Mit dem Auslaufen der Coronavirus-Schutzmaßnahmen entfällt auch die Rechtsgrundlage für die Bundesländer, eigene Schutzmaßnahmen zu beschließen. Auch für Reisende nach Deutschland fällt die Coronavirus-Einreiseverordnung weg.

In Zukunft wird also komplett auf die Eigenverantwortung von Patienten, Besuchern und Einrichtungen gesetzt. Nur weil die Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, bedeutet dies noch lange nicht, dass das Coronavirus vorbei ist. (vk)

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