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Murcia: Literweise Biertrinken bei der Arbeit ist kein Kündigungsgrund

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Von: Sandra Gyuratis

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Eine Hand mit einem blauen Armband hält einen Krug Bier in die Höhe.
Biertrinken beim Arbeiten in Murcia: In Spanien kein Grund, gekündigt zu werden. © Armin Weigel/dpa

Ein Unternehmen aus Murcia im Südosten von Spanien feuert seinen Elektriker, weil er während der Arbeit zu viel Bier trinkt. Er klagt und bekommt Recht. 

Murcia – Drei Liter Bier während eines Arbeitstages zu trinken, ist kein Grund für eine Entlassung. So zumindest sieht es das Oberlandgericht von Murcia im Südosten von Spanien und verurteilte ein Unternehmen aus Murcia dazu, einen Arbeitnehmer wieder einzustellen oder eine Entschädigung in Höhe von 47.000 Euro zu zahlen. Der Elektriker war entlassen worden, weil er während der Arbeit mehrere Liter Bier getrunken hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass er während des Mittagessens getrunken und keine Anzeichen von Trunkenheit gezeigt habe, berichtet costanachrichten.com.

Biertrinken während der Arbeit in Spanien: Unternehmen engagiert Detektiv

Offenbar stand der Elektriker schon länger unter Verdacht. Im Sommer 2021 beauftrage sein Arbeitgeber in Spanien einen Privatdetektiv, der ihn genau überwachte. Den Beobachtungen des Detektivs zufolge soll der Elektriker am 5. Juli 2021 um 8 Uhr morgens in Begleitung eines Arbeitskollegen mit dem Firmenwagen in die an der Autobahn A-30 gelegene Bar „Los Cuñaos“ gefahren sein. Um 8.27 Uhr betraten sie das Lokal, um etwas zu trinken. Um 8.35 Uhr fuhren sie weiter auf eine Baustelle nach Cartagena. Um 13.45 Uhr kaufte der Mann in einem Supermarkt vier Dosen und eine Liter-Flasche Bier. Später am Nachmittag soll er zwei weitere Dosen Bier getrunken haben, eine im Stehen neben dem Lieferwagen. Danach fuhr er mit dem Kollegen in die Firma zurück und stellte das Fahrzeug ab.

Zwei Tage später ergab sich laut dem Detektiv ein ähnliches Bild. Um 10.10 Uhr traf sich der Elektriker aus Spanien mit drei Personen zu einem späten Frühstück in einem Lokal, wo drei Liter Bier getrunken wurden. Zur Mittagszeit konsumierte er mit zwei Begleitern vier Liter Bier, am Nachmittag noch einmal zwei Flaschen Bier. Am Ende des Arbeitstages auf dem Weg zur Firma kaufte er eine weitere Flasche Bier und trank sie während der Fahrt. Wie der Detektiv berichtete, waren die beiden Tage kein Einzelfall, der Alkoholkonsum an den folgenden Tagen sei ähnlich gewesen, mit drei Litern Bier, manchmal auch drei Gläsern Rotwein und einem Schnaps.

Biertrinken während der Arbeit in Spanien: Keine Anzeichen von Trunkenheit

Für das Unternehmen stand fest: Während der Arbeitszeit übermäßig und wiederholt so große Mengen an Alkohol zu konsumieren, sei eine sehr schwere Straftat. Der Elektriker gefährde seine eigene Unversehrtheit und die seiner Kollegen. Zudem verstoße er gegen die elementarsten Regeln der Arbeitssicherheit und sei mit Alkohol im Blut Auto gefahren.

Nachdem der Elektriker aus Spanien das Kündigungsschreiben erhalten hatte, nahm er sich einen Anwalt, zog vor das Sozialgericht in Murcia und klagte. Das Gericht hielt die Kündigung jedoch für gerechtfertigt. Der Mann legte beim Oberlandesgericht von Murcia Berufung ein und argumentierte, die Mittagspause zähle nicht als Arbeitstag. Außerdem gebe es keine Beweise dafür, dass er unter Alkoholeinfluss gestanden habe oder dass seine Fähigkeiten beeinträchtigt gewesen wären, weder bei der Arbeit noch beim Führen eines Fahrzeugs.

Das Oberlandesgericht gab ihm recht und argumentierte, der Elektriker habe Bier nur zur Mittagszeit und in den Pausen zum Essen getrunken. Zudem könne nicht eindeutig festgestellt werden, wie viel Alkohol er zu sich genommen habe, da er bei mehreren Gelegenheiten von anderen Personen begleitet wurde. Aus den Berichten des Detektivs gehe auch nicht hervor, dass der Elektriker Anzeichen von Trunkenheit gezeigt habe.  Das Gericht in Spanien wies auch darauf hin, dass es im Juli in Murcia und Cartagena eben sehr heiß sei und man viel trinken müsse.

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