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Kuriositätenkabinett Steuersystem wird immer undurchsichtiger

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Berlin - Der geplante Steuerbonus für Hotels ist nur eine weitere Vergünstigung für Lobbyisten - der Dschungel „deutsches Steuersystem“ besteht mittlerweile aus mehr Ausnahmen als aus Regeln.

Steuerwald
1 / 7Zunächst einmal ist ein Esel keinesfalls gleich einem Esel. Hier gilt der Unterschied: Tot ist was anderes als lebendig - logisch. Der ermäßigte Satz ist für reinrassige Esel fällig - wenn sie denn geschlachtet sind. Für lebendige “Hausesel und alle anderen Esel“ gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute  sind dagegen im ermäßigten Steuersatz angesiedelt. © dpa
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2 / 7Getrocknete Schweineohren - eine Delikatesse, und das nicht nur für Hunde. Meint die Bundesregierung. Denn hier kommt es auf den Geschmack an: Genießbare getrocknete Schweineohren unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent, auch wenn sie als Tierfutter verwendet werden. Getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, werden mit dem vollen Satz belegt. © dpa
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3 / 7Bei der Tomate kommt es auf die Zubereitung an. Es gilt der ermäßigte Satz für Tomatenmark und Tomatensaft - normaler Satz jedoch für Tomatenketchup und Tomatensoße. © dpa
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4 / 7Betreiber eines Fastfood-Restaurants müssen dagegen ganz genau darauf schauen, ob Kunden die Currywurst direkt dort essen, oder ob sie sie verpacken lassen. Im ersten Fall sind 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, im zweiten nur sieben Prozent. © dpa
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5 / 7Jeder zukünftige Schweinebesitzer sollte sich ernsthaft Gedanken darüber machen, welche Rasse er sich denn anschaffen möchte. Der normale Steuersatz gilt für Wildschweine und Flusspferde, lediglich das gemeine Hausschwein wird ermäßigt eingestuft. © dpa
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6 / 7Und so passt das gemeine Hausschwein ganz gut zur gemeinen Kartoffel. Die wird nämlich auch ermäßigt besteuert. Wie alle Kartoffelarten - heißt es. Nur nicht die Süßkartoffel. Auf sie fallen die satten 19 Prozent an. © dpa
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7 / 7Zuguterletzt sollte man in Sachen Pilze und Trüffel besser die Finger vom Essig lassen. Denn es gilt: Pilze und Trüffel, ohne Essig haltbar gemacht, ermäßigt; Pilze und Trüffel, mit Essig haltbar gemacht, normaler Steuersatz... Soso. © dpa

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