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Bericht: 49-Euro-Ticket verfassungswidrig

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Von: Lisa Mayerhofer

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Im Mai sollte eigentlich endlich das 49-Euro-Ticket starten. Nun meldet aber einem Bericht zufolge der Bundesrechnungshof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Deutschlandtickets an.

Berlin – Das Deutschlandticket soll nach langem Hin und Her zum 1. Mai eingeführt werden. Doch jetzt meldet der Bundesrechnungshof Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit an, wie die Bild berichtet. Die Zeitung beruft sich dabei auf ein 18-seitiges Gutachten der Finanz-Kontrolleure für den Haushaltsausschuss des Bundestages. Demnach seien die getroffenen Vereinbarungen zur Finanzierung des Tickets „verfassungsrechtlich bedenklich“.

49-Euro-Ticket: Am 3. April sollte Vorverkauf beginnen

Das Deutschlandticket soll das 9-Euro-Ticket aus dem vergangenen Jahr ersetzen und wurde dabei wegen Finanzierungsfragen zum Zankapfel zwischen Bund und Ländern. Konkret geplant ist bisher, dass ab Mai bundesweit mit dem Deutschlandticket für 49 Euro im Monat alle öffentlichen Regional- und Nahverkehrsangebote genutzt werden können. Nicht enthalten sind Fernbusse und Fernzüge – wie ICE, EC und IC der Deutschen Bahn oder anderer Anbieter.

Am 3. April soll dann der Vorverkauf beginnen. Das Ticket wird digital angeboten, also per Smartphone-App. Es soll aber auch eine Chipkarte geben – und zunächst zudem in ausgedruckter Form akzeptiert werden. Das Deutschlandticket ist personengebunden, also nicht übertragbar. Auf jeden Fall muss ein Abonnement abgeschlossen werden, das aber monatlich kündbar sein soll.

Deutschlandticket noch nicht final beschlossen

Noch ist das 49-Euro-Ticket allerdings nicht final beschlossen. Anfang März hatte sich erstmals der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) strebt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch im März an. Dafür müsste der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 31. März der Vorlage zustimmen. Sie könnte im Bundestag zwischenzeitlich noch geändert werden.

Mit Material der AFP

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