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Auch Dienstreisen kombiniert mit Urlaub von Steuer absetzbar

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Urlauber an der Ostsee: Arbeitnehmer können die Kosten für Dienstreisen künftig auch in Verbindung mit einem Urlaub von der Steuer absetzen. © dpa

München - Arbeitnehmer in Deutschland können die Kosten für Dienstreisen künftig auch in Verbindung mit einem Urlaub von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof hob das seit Jahrzehnten geltende Aufteilungsverbot auf.

Das seit Jahren umstrittene Verbot lasse sich dem Einkommenssteuergesetz nicht entnehmen, erklärte der Große Senat des obersten deutschen Finanzgerichts am Mittwoch in München. Damit können Millionen Arbeitnehmer die Kosten für eine Geschäftsreise künftig in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn sie mit einem Urlaub verbunden ist. Die Finanzämter sind nach dem BFH-Beschluss dazu verpflichtet, die Ausgaben für den beruflich veranlassten Teil der Reise anzuerkennen (Beschluss-Nr.: GrS 1-06).

dpa

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