1. Startseite
  2. Wirtschaft

Babysitter kann Steuern senken

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Steuern lassen sich auch mit Ausgaben sparen – etwa für die Vorsorge.  Foto: dpa
Steuern lassen sich auch mit Ausgaben sparen – etwa für die Vorsorge. Foto: dpa

Endspurt um die Steuerlast zu mindern: Bei den Betreuungskosten und Vorsorgeaufwendungen muss noch in diesem Jahr gehandelt werden.

Betreuungskosten: Für jedes Kind bis zu 13 Jahren erkennt der Fiskus zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4000 Euro pro Jahr an. Dieser Steuervorteil gilt für Eltern, die Einkommensteuer zahlen. Arbeitnehmer können die Betreuungskosten als Werbungskosten und Selbstständige als Betriebsausgaben absetzen. Ist nur ein Partner berufstätig und der andere arbeitslos, in der Ausbildung, krank oder behindert, so können die Betreuungskosten stattdessen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Tipp: Wer bereits im Dezember Kita-Gebühren für Januar oder Ausgaben für den Babysitter überweist, der kann zwei Drittel davon steuerlich absetzen. Allerdings darf der Gesamtbetrag für Betreuungskosten von 6000 Euro nicht überschritten sein, da über diesen hinaus keine Steuererleichterung möglich ist. Vorsorgeaufwendungen: Für 2009 sind 68 Prozent der Zahlungen zur gesetzlichen Ren-tenversicherung, zu berufständischen Versorgungswerken sowie zu Rürup-Versicherungen steuerlich absetzbar   – maximal 13 600 Euro pro Person. Nachteil: In diesem Betrag sind der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil enthalten. Da viele Arbeitnehmer die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen bereits mit ihren monatlichen Sozialversicherungsbeiträgen überschreiten, ist oft kein zusätzlicher Steuervorteil möglich. Anders sieht die Sache bei Selbstständigen aus. Sie sollten die Steuervorteile für zusätzliche Ausgaben in die private Altersvorsorge, etwa durch Zahlungen in einen Rürup-Vertrag, nutzen.

Riester-Zahlungen: Bis zu 2100 Euro an Beitragszahlungen können Riestersparer 2009 als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Ist die Steuererstattung höher als die Riester-Zulage, schreibt des Finanzamt die Differenz gut. Positiv: In diesen Betrag fließen die staatlichen Zulagen mit ein und verringern so den Eigenaufwand.

Tipp: Auszubildende und junge Arbeitnehmer erhalten bis zum 25. Lebensjahr einmalig 200 Euro Startzulage, wenn sie sich für einen Riester-Vertrag entscheiden.

Betriebliche Altersvorsorge: Für Auszubildende kann der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge vorteilhaft sein. Denn die Einzahlungen schmälern das Ausbildungsgehalt, das als Grundlage für den Kindergeldanspruch dient. Hintergrund: Eltern erhalten nur dann Kindergeld, wenn die Einkünfte und Bezüge des Sprösslings unter 7680 Euro im Jahr 2009 liegen. Sind die Bezüge höher, können unter Umständen schon geringe Beiträge zur Betriebsrente den Kindergeldanspruch retten. (bia) In der nächsten Folge geht es um die Absetzbarkeit von Gesundheitskosten.

Von Max Geissler

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion