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Bundesfinanzhof nimmt Erbschaftsrecht unter die Lupe

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Für Steuerzahler kann sich bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesfinanzhof lohnen. © dpa

München - Die umstrittene Reform des Erbschaftsrechts kommt auf den Prüfstand. Ein Mann hatte wegen eines Verstoßes des im Grundgesetz verbürgten Schutz von Ehe und Familie geklagt. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

Als oberstes deutsches Steuergericht wird sich der Bundesfinanzhof in München nach der Klage eines Betroffenen erstmals mit dem neuen Erbschaftsrecht auseinandersetzen, das seit Anfang des Jahres auch für Schenkungen gilt. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag einen entsprechenden “Focus“-Bericht.

Der Kläger hatte dem Magazin zufolge 25 000 Euro von seinem Bruder erhalten und sieht es als ungerechtfertigt an, dass er darauf genau wie Nichtverwandte 30 Prozent Steuern zahlen muss. Das verstoße gegen den im Grundgesetz verbürgten Schutz von Ehe und Familie. Vor dem Finanzgericht München hatte er ohne Erfolg geklagt.

Vor der Reform waren Geschwister bessergestellt. Die Gleichbehandlung von Geschwistern mit Nichtverwandten war ein zentraler Kritikpunkt bei der Erbschaftsreform. Gewinner der Neuregelung waren hingegen Ehegatten und Kinder. Witwer, Witwen und Kinder müssen nach der neuen Regelung keine Steuern zahlen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung erben oder geschenkt bekommen und zehn Jahre lang weiter bewohnen.

Sollte sich der Kläger in dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof durchsetzen, würde die Neuregelung in diesem Punkt vorerst ausgesetzt. “Dann bestünde vorläufiger Rechtsschutz“, sagte der Sprecher. Damit würden für Betroffene bis zu einer abschließenden Klärung erst einmal wieder die alten Steuersätze gelten. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich aber erst nächstes Jahr zu rechnen.

Für Steuerzahler kann sich bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesfinanzhof lohnen. Im vergangenen Jahr entschied das oberste deutsche Steuergericht in knapp 18 Prozent aller Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen. Prominentester Kläger war im Vorjahr ein Bäckermeister, der vor dem BFH erfolgreich gegen die Kürzung der Pendlerpauschale geklagt hatte. Der BFH hielt die Regelung für verfassungswidrig und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor, das die Wiedereinführung der alten Regelung durchsetzte.

dpa

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