Seine Privatpost kam ihn teuer zu stehen: Ein Kundenbetreuer eines Versicherungsmaklers nutzte die Frankiermaschine seines Arbeitgebers um für das Porto von 4,95 Euro neun private Briefe zu verschicken. Die darauf folgende Kündigung hielt das hessische Landesarbeitsgericht wegen Pflichtverstoßes für rechtens. Tatzeit: Januar 2006, Az.: 16 SA 1885/06 (bal)
Fall: Müll entwendet
Weil er ein altes Kinderbett aus einem Müllcontainer gefischt hatte, wurde Müllmann Mehmet Güler vom Entsorgungsunternehmen gekündigt. Das Arbeitsgericht Mannheim hielt die fristlose Kündigung zwar für unverhältnismäßig – objektiv habe es sich aber um einen Diebstahl gehandelt, sagte die Richterin Sima Maali-Faagin. Tatzeit: Dezember 2008, Az.: 15 CA 278/08 (bal)
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