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Kurzarbeit in Zeiten von Corona: Alles, was Sie dazu wissen müssen

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Corona hat die Wirtschaft erfasst. Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, liegen Betriebe wegen Kurzarbeit still. Alles vom Antrag bis zum Geld, was wichtig ist.

Längst hat das neuartige Coronavirus die Wirtschaft und die Börsen erfasst. So befindet sich der Dax im Tiefflug. In Deutschland wurde außerdem ein Corona-Kontaktverbot verhängt, um die Verbreitung von Corona einzudämmen. Außerdem hat die Bundesregierung eine Änderung beim Kurzarbeitsgesetz beschlossen. Selbstständige, Freelancer und Kleinunternehmer können wegen Corona Soforthilfen beantragen.

Unternehmen können nämlich rückwirkend zum März Kurzarbeit anmelden. Leiharbeiter können dann in Kurzarbeiter gehen, Arbeitgeber müssen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Doch was geschieht, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit im Betrieb anordnet? Wer zahlt das Geld? Welche Voraussetzungen für Kurzarbeit müssen gegeben sein? Wie geht das mit einer Antragstellung in Folge des Coronavirus?

Corona: Was ist eigentlich Kurzarbeit?

Während der Corona- und Wirtschaftskrise können Betriebe die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anmelden. Das gilt auch für unabwendbare Ereignisse. Während der Kurzarbeit können Unternehmen bei dem vorübergehenden Arbeitsausfall die Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld.

Corona: Was sind die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kurzarbeitergelds?

Unter folgenden Voraussetzungen haben Arbeitnehmer in Folge von Corona Anspruch auf Kurzarbeitergeld.:

Corona und Kurzarbeit: Was sind die Voraussetzungen für einen erheblichen Arbeitsausfall?

Um Geld für Kurzarbeit zu bekommen, muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen. Unter diesen Voraussetzungen liegt ein erheblicher Arbeitsausfall in Zeiten von Corona vor:

Corona-Kurzarbeit und das Geld: Wann ist ein Arbeitsausfall vermeidbar?

Wann ist ein Arbeitsausfall vermeidbar, sodass Kurzarbeit nicht zum Tragen kommt?

Corona und Kurzarbeit: Wie lange und wie viel Geld bekommen Arbeitnehmer?

Für insgesamt 12 Monate können Arbeitnehmer das Geld für Kurzarbeit bekommen. Das gilt auch für die Coronakrise. Die Dauer kann in Ausnahmefällen allerdings auch bis zu 24 Monate verlängert werden. Das Kurzarbeitergehalt ist abhängig vom Nettogehaltsausfall. Arbeitnehmer bekommen beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent vom Nettolohn. Das Geld beträgt 67 Prozent vom Nettolohn, wenn ein Kind im Haushalt wohnt. 

Corona und Kurzarbeit: Wie funktioniert das mit der Antragstellung?

Den Antrag auf Kurzarbeit muss der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung stellen - erst danach kann Geld gezahlt werden. Bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit müssen Arbeitgeber oder Betriebsvertretung den Antrag auf Kurzarbeitergeld einreichen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Agentur für Arbeit bemisst sich danach, in welchem Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. In dem Monat, in dem das Kurzarbeitergeld erstmals auch während Corona beantragt wurde, beginnt die Frist zu laufen. 

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