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Drogerie darf weiter mit Billigpreisen locken

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Die Wettbewerbsbehörde hatte Rossmann  vorgeworfen, durch seine Billigangebote kleinere Konkurrenten zu verdrängen. © dpa

Düsseldorf - Die Drogeriemarktkette Rossmann darf weiter mit Billigpreisen locken. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein vom Bundeskartellamt verhängtes Bußgeld wegen Preisdumpings aufgehoben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Donnerstag ein vom Bundeskartellamt gegen Rossmann verhängtes Bußgeld wegen Preisdumpings in Höhe von 300.000 Euro auf. Der Vorsitzende Richter Heinz Peter Dicks fand an der Kalkulation des Billiganbieters nichts auszusetzen. Dicks betonte, die Hersteller hätten Rossmann schließlich selbst großzügige Werbkostenzuschüsse gezahlt und so die Sonderangebote möglich gemacht. Der Vorwurf Rossmann habe unter Einstandspreis verkauft, sei nicht haltbar.

Deutliche Kritik an Wettbewerbsbehörde

Deutliche Kritik übte der Richter am Bundeskartellamt, das zuletzt sogar ein Bußgeld von 5,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen und von 300.000 Euro gegen den Inhaber beantragt hatte.

Die Wettbewerbsbehörde habe Rossmann zwar vorgeworfen, durch seine Billigangebote kleinere Konkurrenten zu verdrängen. Doch fehle der konkrete Beweis. Es gebe deutliche Ermittlungslücken.

Das Gericht könne niemanden aufgrund von Vermutungen verurteilen, betonte Dicks. Der Richter fand scharfe Worte für das Vorgehen der Wettbewerbsbehörde. Es sei unverantwortlich, einen Wirtschaftsteilnehmer einem Prozess auszusetzen und seine Reputation zu beschädigen, ohne die Tatsachen ausreichend ermittelt zu haben.

Für Rossmann sei dies ein “Freispruch erster Klasse“, betonte der Richter. Der Inhaber der Drogeriemarktkette, Dirk Roßmann, begrüßte die Entscheidung. “Der deutsche Verbraucher, der deutsche Wettbewerb hat gewonnen“, meinte der Unternehmer. Nun werde es auch in Zukunft knackige Werbepreise in Deutschland geben.

AP

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