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200 Euro für Studierende beschlossen: Wer das Geld bekommt

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Von: Nail Akkoyun, Alina Schröder, Sarah Neumeyer

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Mit dem dritten Entlastungspaket erhalten auch Studierende eine Einmalzahlung. Wer von den 200 Euro profitiert und wie das Geld beantragt werden kann.

Berlin – Um die Bevölkerung in Zeiten des Ukraine-Kriegs, der Corona-Pandemie und der Energiekrise zu entlasten, nimmt die Bundesregierung einmal mehr Geld in die Hand. Mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro haben sich SPD, Grüne und FDP auf das insgesamt dritte Entlastungspaket geeignet – auch Studierende sollen dieses Mal von den Plänen der Ampelkoalition profitieren. Das entschied das Kabinett am 18. November, und beschloss eine sogenannte Formulierungshilfe für ein entsprechendes Gesetz. Auch Bundestag und Bundesrat haben die Energiepauschale inzwischen durchgewunken.

Beim letzten Paket gab es viel Kritik daran, dass Studentinnen und Studenten zu kurz gekommen seien – beispielsweise in Sachen Energiepauschale. Nun sollen Studierende und Berufsfachschülerinnen und -schüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Wann genau die Zahlung bei den Betroffenen ankommt, war zunächst ungewiss. Jetzt gibt es neue Details zum Auszahlungstermin der Pauschale.

Drittes Entlastungspaket und Energiepauschale: Details zur Einmalzahlung an Studierende noch unklar

Bereits Mitte März hatte die Regierung beschlossen, Wohngeldempfängerinnen und -empfängern sowie einigen Studierenden und Auszubildenden einen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Da die Entlastungen nicht speziell für Studierende konzipiert waren, ging ein Großteil der Betroffen jedoch leer aus. Die Energiepauschale wird im September nur an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, pauschalbesteuerte Minijobber, Gewerbetreibende und Selbständige ausgezahlt. Nun soll das Ganze allerdings anders laufen.

Vom dritten Entlastungspaket profitieren auch Studierende: Die Regierung plant eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Vom dritten Entlastungspaket profitieren auch Studierende: Die Regierung plant eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. © Achille Abboud/Imago

Energiepauschale im Entlastungspaket: Wie viel erhalten Studierende?

Eine angemessene Auszahlung solle dadurch gewährleistet werden, dass der Bund die Kosten trägt. Darüber hinaus soll die Einmalzahlung „schnell und unbürokratisch“ erfolgen, wie es in dem Papier der Regierung heißt. Doch Studierende müssen sich wohl doch noch länger gedulden, bis das Geld auf ihrem Konto landet. Die 200 Euro werden wohl frühestens Anfang Januar 2023 ausgezahlt. „Die Auszahlungen sollen gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter“, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform im Netz.

Die Energiepauschale soll von den Studierenden und Fachschülerinnen und -schüler über die Internetseite bis spätestens Ende September nächsten Jahres beantragt werden können. Die 200 Euro können sich alle sichern, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind, heißt es. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag.

Einmalzahlung
Für wen?Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler
Wie viel?200 Euro
Wann?Frühestens im Januar 2023

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmende an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Dabei sei unabhängig, ob sie zusätzlich Wohngeld oder Bafög beziehen.

Die erste Energiepauschale konnten Renten-Beziehende und Studierende mit einem Trick bekommen. (nak mit dpa)

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