1. Startseite
  2. Wirtschaft

Eon zieht wegen Gorleben-Aus vor das Verfassungsgericht

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Behälter mit hoch radioaktiven Material im atomaren Zwischenlager in Gorleben. Foto: Jochen Lübke
Behälter mit hoch radioaktiven Material im atomaren Zwischenlager in Gorleben. Foto: Jochen Lübke © Jochen Lübke

Karlsruhe - Der Atomkonzern Eon hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ende des Zwischenlagers Gorleben eingelegt. Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung».

Der Konzern sieht das Zwischenlager Gorleben dem Bericht zufolge als «bewährte und funktionsfähige Lagerlösung für Wiederaufbereitungsabfälle». Kosten für ein alternatives Zwischenlager wolle Eon nicht tragen, weil die «alternative Zwischenlagerung ausschließlich politisch motiviert» sei.

Um nicht weitere Fakten für ein Endlager in Gorleben (Niedersachsen) zu schaffen, sollen keine Atommülltransporte mehr in das oberirdische Zwischenlager gehen. Die weitere Nutzung ist auf Drängen Niedersachsens ausgeschlossen worden. Das Land hatte nur unter der Bedingung einer neuen Endlagersuche zugestimmt, die auch den nahen Salzstock umfasst.

Eine Änderung des Atomgesetzes verpflichtet die Kernkraftbetreiber seither, auch Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Zwischenlagern bei Kernkraftwerken zu lagern. Insgesamt 26 solcher Castoren sollen in den nächsten Jahren aus Großbritannien und Frankreich zurückkehren. Bislang ist unklar, wo sie letztendlich lagern sollen.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Neuerung des Atomgesetzes, das die Nutzung des Zwischenlagers ausschließt. Sie ist laut Gericht vorsorglich eingelegt worden, damit keine Fristen verstreichen. Parallel dazu beschreite Eon den normalen Rechtsweg über das Verwaltungsgericht.

Infos zu Gorleben und Zwischenlagerung

dpa

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion