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US-Fahnder dürfen EU-Überweisungen prüfen

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Mit dem Vertrag wird der Zugang der US-Behörden zu Daten von Überweisungen zwischen der EU und Drittländern geregelt, die über den Finanzdienstleister Swift laufen. © dpa

Brüssel - Die US-Sicherheitsbehörden dürfen auch in Zukunft Geldüberweisungen zwischen der EU und Drittstaaten kontrollieren, um den Terrorismus zu bekämpfen.

Die Innenminister der Europäischen Union billigten am Montag in Brüssel ein monatelang umstrittenes Abkommen mit Washington über den US-Zugriff auf Daten des globalen Finanzdienstleisters Swift in Europa. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stimmte nicht zu, ermöglichte aber durch Enthaltung die Beschlussfassung.

“Wir halten insbesondere den individuellen Rechtsschutz, Löschungsvorschriften und den Umgang mit den Daten für nicht vollständig befriedigend“, sagte de Maizière nach den Beratungen. Trotz dieser Kritikpunkte sei es jedoch richtig gewesen, die Regelung hinzunehmen: “Ein nicht vollständig befriedigendes Abkommen (...) ist besser als kein Abkommen.“ Die österreichische Innenministerin Maria Fekter sagte: “Ein verminderter Rechtsschutz ist allemal besser als gar keiner.“ Auch Ungarn und Griechenland enthielten sich.

Dauerhafter Vertrag soll Abkommen ersetzen

Das Abkommen ist auf neun Monate befristet. Es soll so rasch wie möglich durch einen dauerhaften Vertrag ersetzt werden, an dessen Ausarbeitung dann auch das Europaparlament teilhaben kann. Das Parlament hat von diesem Dienstag an mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages einen Anspruch auf Mitwirkung. In Deutschland war das Abkommen zwischen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière umstritten.

2009 rund 100 Hinweise auf Terrorfinanzierungen

Die USA hatten schon bisher Überweisungen zwischen EU-Staaten und Drittländern kontrolliert, um Terroraktivitäten aufzuspüren. Sie gaben bisher 1450 Hinweise an europäische Sicherheitsbehörden weiter, 800 an nichteuropäische. Alleine in diesem Jahr erhielten die EU- Länder rund 100 Hinweise auf mögliche Terrorfinanzierungen. Zu den bisherigen Erfolgen gehörten unter anderem die Zerschlagung eines Terrornetzwerkes in Großbritannien und die Verhaftung von vier Mitgliedern der sogenannten “Sauerland-Gruppe“ der Islamischen Dschihad-Union im September 2007. “Es ist wichtig, dass wir das Geld von Terroristen verfolgen. Und darum geht es“, sagte die schwedische Justizministerin und derzeitige EU-Ratsvorsitzende Beatrice Ask.

Das neue Abkommen war jedoch nötig geworden, weil Swift ab Jahreswechsel die Daten aus der EU nicht mehr über ein in den USA liegendes Rechenzentrum laufen lassen will, sondern nur noch in den Niederlanden und der Schweiz speichert.

De Maizière sagte, Deutschland vermisse unter anderem eine Regelung, wonach die Swift-Daten in Strafverfahren nur mit Zustimmung jenes EU-Mitgliedstaates, aus dem sie stammen, verwendet werden dürfen.

Konto-Abfrage nur bei konkretem Verdacht erlaubt

In dem Übergangs-Abkommen wird vereinbart, dass die Abfrage von Kontobewegungen nur erlaubt ist, wenn es konkrete Verdachtsmomente dafür gibt, dass die Zahlungen mit dem Terrorismus in Verbindung stehen. Andere Straftaten reichen für einen Zugriff auf die Daten nicht aus. Die USA verpflichten sich, keine Daten an Drittstaaten weiterzureichen. Auch ein großräumiges Abfischen der Kontodaten ist nicht erlaubt. Außerdem dürfen die Kontobewegungen grundsätzlich nur zur Terrorismusbekämpfung und nicht zu anderen Zwecken benutzt werden. Die Daten müssen im Normalfall nach fünf Jahren wieder gelöscht werden.

Die Grünen kritisierten die EU-Einigung. “Schwarz-Gelb hat sich schuldig gemacht und liefert potenziell sämtlichen Geheimdiensten dieser Welt die persönlichsten Bankdaten“ sagte die Fraktionsvorsitzende Renate Künast am Montag der Deutschen Presse- Agentur dpa in Berlin.

dpa

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