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Bei 1800 Euro Rente: Wie viel Steuern Sie konkret zahlen müssen

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Von: Patricia Huber

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Auch Rentnerinnen und Rentner müssen immer häufiger Steuern bezahlen. Wie viel, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Musterrechnung.

Kassel/Berlin - 5,9 Millionen Rentner müssen 2023 Steuern bezahlen. Durch die Erhöhung der Renten im Juli fallen 87.000 Ruheständler in diesem Jahr in die Steuerpflicht, wie der RND aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Linken-Anfrage berichtet.

Das liegt daran, dass sie durch die Erhöhung von 3,53 Prozent (West), beziehungsweise 4,25 Prozent (Ost) den Grundfreibetrag übersteigen. Dieser liegt 2023 bei 10.908 Euro pro Jahr.

Rentner mit Laptop
Wichtig zu wissen: Der Rentenfreibetrag bleibt immer gleich - unabhängig von späteren Rentenanpassungen. (Symbolfoto) © VITTA GALLERY/Imago

Rente: Steuer-Höhe von vielen Faktoren abhängig

Wessen jährliche Bruttorente also höher ausfällt als dieser Grundfreibetrag, der muss eine Steuererklärung abgeben. Ob man dann auch wirklich Steuern bezahlen muss, hängt dann von der Rentenhöhe und dem Jahr des Renteneintritts ab. Wer beispielsweise 2020 in Rente gegangen ist, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 80 Prozent.

In unserer Musterrechnung haben wir mit einer Rentenhöhe von 1800 Euro brutto pro Monat zugrundegelegt. Wer beispielsweise 2020 in den Ruhestand gegangen ist und jährlich 21.600 Euro Rente erhält, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 17.280 Euro. Wie viel Steuern man dann letztlich konkret bezahlen muss, ist sehr individuell.

Rente und Steuern: Grundfreibetrag muss nicht besteuert werden

Wichtig ist aber: Der Rentenfreibetrag bleibt immer gleich. Dabei handelt es sich um einen festen Eurobetrag, der zum Rentenbeginn festgesetzt wird. Dieser ändert sich auch mit künftigen Rentenanpassungen nicht. Im oben genannten Musterfall läge dieser Freibetrag bei 4.320 Euro, also 20 Prozent der jährlichen Bruttorente. Zudem gilt auch noch der Grundfreibetrag von 10.908 Euro – also der Betrag, der nicht besteuert werden muss, da er das Existenzminimum darstellt.

In unserem Beispiel läge der zu versteuernde Betrag also bei 6372 Euro. Diese Zahl ergibt sich aus dem steuerpflichtigen Rentenanteil minus dem jährlichen Grundfreibetrag. (ph/AFP)

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