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Früher in Rente gehen: Mit diesen chronischen Krankheiten ohne Abzüge in den Ruhestand

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Von: Mark Stoffers

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Zwei ältere Frauen gehen mit ihren Rollatoren über einen Platz.
Obwohl die Inflationsrate dieses Jahr deutlich höher ist, als die Rentenerhöhung, haben Rentner über die Jahre trotzdem mehr Geld erhalten. © Patrick Pleul/dpa

Bei einer chronischen Erkrankung kann man ohne finanzielle Nachteile früher in Rente gehen. Was es zu beachten gilt.

Berlin – Viele Menschen in Deutschland träumen davon, früher in Rente zu gehen. Und wollen dabei vielleicht die Rente sogar unter Palmen im Ausland genießen oder als Rentner 2500 Euro im Monat ausgezahlt bekommen. Doch wichtiger ist am Ende, den Lebensabend gesund zu verbringen. Allerdings ist das nicht jeder Arbeitnehmerin oder jedem Arbeitnehmer beschieden. Schließlich können chronische Krankheiten auch Auswirkungen auf die Rente haben.

Fast acht Millionen Menschen in Deutschland gelten nach der Definition in als schwerbehindert. Diese haben ein Schwerbehindertenausweis und erhalten Zuschüsse vom Staat. Nichtsdestoweniger sind viele behinderte Menschen trotz ihrer Einschränkungen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2021 bis zu 57 Prozent in den Arbeitsmarkt integriert und voll erwerbsfähig. Vielen Menschen ist allerdings nicht bewusst, dass es eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen gibt, die als Behinderung anerkannt werden. Dadurch stehen Menschen mit Krankheitsbildern wie Asthma, Diabetes oder Rheuma diverse Entlastungen zu, die ihnen das Leben ein wenig vereinfachen können.

Früher in Rente wegen chronischen Krankheiten: Schwerbehindertenausweis erhalten

Auch für die Rente können chronische Krankheiten zum Hindernis werden. Schließlich sind manche Menschen durch ihre Erkrankungen so eingeschränkt, dass sie nicht in der Lage sind, die gesamte Zeit bis zum Ruhestand zu arbeiten. Doch es besteht zumindest die Möglichkeit, aufgrund von chronischen Erkrankungen früher in Rente zu gehen.

Der Sozialverbands VdK geht davon aus, dass mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland an einer chronischen Krankheit leidet. Wann genau eine Krankheit als „chronisch“ gilt, ist in der Medizin allerdings weiterhin umstritten. Auf folgende Definition hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten aber geeinigt: Wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist, gilt als chronisch krank. Wer eine chronische Erkrankung hat, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen und dadurch auch von Entlastungen und Unterstützung profitieren.

Durch chronische Krankheiten früher in Rente: Folgende Erkrankungen werden anerkannt

Früher in Rente bei chronischen Krankheiten: Grad der Behinderung entscheidend

Entscheidend für einen Antrag auf Schwerbehinderung ist der Grad der Behinderung (GdB). Dieser muss von einer Ärztin oder einem Arzt auf Antrag festgestellt wird. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann somit einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Der niedrigste GdB ist 20, der höchste 100.

Nach Angaben des VdK kann eine schwere Migräne, die alle paar Tage auftritt und den Alltag schwerwiegend beeinflusst, mit einem GdB von 50 beziffert werden. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis, der viele Vorteile bringen kann, nach Feststellung des GdB dann beim Versorgungsamt.

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Rente mit 63: Schwerbehinderte gehen früher in den Ruhestand

Wer bereits einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat, kann verschiedene Leistungen und Nachteilsausgleiche bekommen. Abgesehen von Steuererleichterungen und Sonderurlaub haben Schwerbehinderte zudem die Option, nach 35 Versicherungsjahren zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne finanzielle Abschläge. Wer auch mit weniger Rente leben kann, dem ist es sogar möglich, noch früher in Rente zu gehen.

Für den Jahrgang 1954 bedeutet das eine Rente mit 63 Jahren ohne Kürzung der Rente und mit 60 Jahren, wer eine Kürzung von 10,8 Prozent in Kauf nimmt.

Frührente: Welche Jahrgänge früher in Rente gehen können

Die folgende Tabelle fasst zusammen, welches Geburtsjahr mit welcher Frührente einhergeht:

JahrgangRenteneintrittsalter mit Schwerbehindertenausweis
195263
195363
195463
195563
195663
195763
195864
195964
196064
196164
196264
196364
196465

Erwerbsminderungsrente für jene, die nicht mehr arbeiten können

Wer aufgrund einer langanhaltenden Erkrankung ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann, kann die Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Hürden dafür sind trotz einer chronischen Erkrankung sehr hoch, da die Erwerbsminderungsrente das Einkommen ersetzt. Voraussetzung ist außerdem, dass man das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat. Bevor eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, müssen Betroffene verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen durchlaufen haben.

Derweil träumen viele Menschen weiter davon, früher in Rente zu gehen – auch wenn dabei mit welchen Abschlägen zu rechnen ist.

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