Gas- und Strompreisbremse kommt: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
Der Bundestag hat den Weg für die Preisbremsen für Gas und Strom freigemacht. Was sich damit 2023 für Verbraucher ändert, zeigt ein Überblick.
Berlin – Zur Abfederung der hohen Energiepreise greifen im kommenden Jahr Preisobergrenzen für Strom und Gas. Der Bundestag gab am Donnerstag (15. Dezember) grünes Licht für die Pläne der Ampel-Regierung. Nun muss sich noch der Bundesrat abschließend damit befassen. Merkur.de fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zur Preisbremse zusammen.
Ab wann gelten die Preisbremsen?
Offiziell soll die Maßnahme im März in Kraft treten, rückwirkend soll es auch Entlastungen für Januar und Februar geben. Das war von vielen Seiten gefordert worden – zugleich hatten die Versorger betont, dass die Umstellung zum Jahreswechsel nicht zu schaffen sei. So kam es zu dieser Zwischenlösung.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Die Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme gilt laut Gesetzentwurf für das ganze Jahr 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Wirtschaftsministerium „angelegt, müsste aber noch gesondert entschieden werden“. Haushalte und kleinere Firmen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sollen in diesem Zeitraum 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs für zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Fernwärmekunden gilt ein gedeckelter Bruttopreis von 9,5 Cent – ebenfalls für 80 Prozent des Verbrauchs. Für den nicht gedeckelten Verbrauch werden die vertraglich vereinbarten Preise fällig. So gibt es einen hohen Sparanreiz.
Durch die Preisbremse verringert sich bei Preisen oberhalb des Deckels automatisch der monatliche Abschlag. Die Differenz übernimmt der Staat. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei gut 17 Cent. Auf der Jahresabrechnung für 2023 wird zu sehen sein, wie hoch der Verbrauch tatsächlich war.

Wie profitieren Mieter von der Gaspreisbremse?
Bei Zentralheizungen müssen Vermieterinnen und Vermieter oder die Hausverwaltungen die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung weitergeben. Wurden die Vorauszahlungen des Mieters für Betriebskosten in diesem Jahr wegen steigender Kosten bereits erhöht oder erstmalig vereinbart, müssen die Vorauszahlungen „auf eine angemessene Höhe“ angepasst werden. Vermieter haben zudem eine Informationspflicht gegenüber den Mietern.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse funktioniert analog zur Gaspreisbremse. Auch hier sollen im März rückwirkend die Entlastungen für Januar und Februar angerechnet werden. Der Strompreis soll für Privathaushalte und kleine Firmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto gedeckelt werden – brutto bedeutet inklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Auch hier gilt ein Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Derzeit liegt der Strompreis laut Vergleichsportalen im Schnitt bei rund 43 Cent pro Kilowattstunde, hinzu kommt ein Grundpreis. Wer also ab Januar mehr als 40 Cent zahlt, profitiert von niedrigeren Abschlägen während des Jahres. Auf der Jahresabrechnung werden dann wieder der tatsächliche Verbrauch und mögliche Einsparungen angegeben.
Was ist mit der Industrie?
Industrie und Großkunden ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr profitieren ab Januar ebenfalls: Hier werden die Gaspreise bei sieben Cent und die für Wärme bei 7,5 Cent gedeckelt – und zwar für 70 Prozent des Gasverbrauchs. Diese industrielle Gaspreisbremse gilt für rund 25.000 Unternehmen und etwa 1900 Krankenhäuser.
Beim Strom gilt für alle ab einem Verbrauch von 30.000 Kilowattstunden im Jahr ein Deckel von 13 Cent für 70 Prozent des Verbrauchs. Das ist der garantierte Netto-Arbeitspreis, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.
Was kosten Gas- und Strompreisbremse den Staat?
Die Kosten für die Preisbremse für Erdgas und Wärme werden auf 56 Milliarden Euro geschätzt, davon entfallen gut 40 Milliarden Euro auf das Haushaltsjahr 2023. Getragen werden sollen die Kosten vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Bei der Strompreisbremse ist vorgesehen, diese zu einem großen Teil durch die Abschöpfung eines Teils der Gewinne von Stromproduzenten zu finanzieren, die es ohne die Energiekrise nicht gegeben hätte. Bis das greift, springt der WSF für die Zwischenfinanzierung ein: Vorgesehen sind 43 Milliarden Euro.
Wird für Verbraucher jetzt alles günstiger?
Nein, denn es wird lediglich der Preisanstieg gedämpft: „Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern“, steht im Gesetz. Verbraucherschützer verweisen darauf, dass 2023 trotzdem mit einer Verdopplung der Gaspreise verglichen mit 2021 – also vor dem Ukraine-Krieg – gerechnet werden muss.
Der Bund sieht daher zusätzlich auch Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und etwa soziale Einrichtungen vor. Die Ampel-Fraktionen haben sich zudem auf einen Fonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro für Haushalte geeinigt, die mit Pellets oder Öl heizen. (ph/AFP)
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