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Geschäfte dürfen Stammkunden mit Lotto-Teilnahme belohnen

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Geschäfte dürfen Stammkunden mit einer Lotto-Teilnahme belohnen. © dpa

Luxemburg - Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH):  Ein Geschäft darf seine Stammkunden nicht nur mit Rabattmarken und Präsenten, sondern auch mit Lottoscheinen belohnen.

Das entschied der EuGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Rechtssache C-304/08). Die Aktion “Ihre Millionenchance“ des Discounters Plus verstößt nach Ansicht der Richter nicht zwingend gegen geltendes Recht. Allerdings müsse im Einzelfall geprüft werden, ob sie das Verhalten der Durchschnittsverbraucher beeinflusse.

Urteil über "Plus"-Slogan aus dem Jahr 2004

Die Supermarktkette hatte 2004 mit dem Slogan geworben: “Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen“. Bei jedem Einkauf über fünf Euro erhielten Kunden Bonuspunkte. Wer 20 Punkte gesammelt hatte, konnte kostenlos an Ziehungen des Deutschen Lottoblocks teilnehmen. Dagegen hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil ihrer Ansicht nach Preisausschreiben und Gewinnspiele nicht mit einer Kaufverpflichtung verbunden werden dürfen. In erster und zweiter Instanz hatten das Landgericht Duisburg und das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Discounter die Aktion verboten. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall dann nach Luxemburg.

dpa

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