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Grundsteuer-Erklärung auch für den Garten - Darauf müssen Sie achten

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Von: Constantin Hoppe

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Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer bis Ende Januar 2023 eine Erklärung abgeben – Darauf sollten Gartenbesitzende achten.

Frankfurt – Viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer dürften derzeit über der fälligen Grundsteuererklärung brüten. Bis zum 31. Oktober müssen alle Eigentumbesitzende aufgrund der Grundsteuerreform eine entsprechende Erklärung abgeben. Das ist online über das Portal ELSTER möglich. Dabei können auch Gärten unter Umständen Grundsteuer-pflichtig werden.

Denn der Besitz von Obstgrundstücken oder Schrebergärten gehört steuerrechtlich zu der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung und findet deshalb seine Entsprechung in der Grundsteuererklärung, erklärt das Finanzamt Hessen auf seiner Website.

Grundsteuerreform
BetroffenAlle Grundstückseigentümer
Abgabefrist31. Januar 2023

Grundsteuer und Garten: Darum ist die Erklärung nötig

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System, mit dem die Grundsteuer bewertet wird, als verfassungswidrig erklärt. Der Grund war, dass es gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoße, das im Grundgesetz festgehalten ist. Diese steuerliche Ungleichheit entstand dadurch, dass sich die Werte von Grundstücken und Gebäude seit 1935 und 1964 im Osten und Westen unterschiedlich entwickelt haben.

Gartenarbeit im Januar: Welche Pflanzen Sie schon jetzt aussäen können. (Symbolfoto)
Auch der Besitz von Kleingärten muss in der Grundsteuererklärung beachtet werden. (Symbolfoto) © Panthermedia/Imago

Deshalb können derzeit für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden, erklärt das Bundesfinanzministerium. Mit der neuen Regelung ist das nicht mehr möglich.

Grundsteuer 2023: Wann der Garten in der Erklärung angegeben werden muss

Eine gute Nachricht: Gärten, die sich um ein Wohnhaus herum befinden, zählen nicht als land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fläche. Sie gehören unabhängig von ihrer Nutzung zum Grundvermögen und fließen mit der jeweiligen Fläche in die Berechnung des Grundsteuermessbetrags ein.

Anders sieht das allerdings aus, wenn man im Besitz eines Obst- oder Schrebergartens ist. Denn Kleingärten werden normalerweise nach Grundsteuer A besteuert. Sollte sich in dem entsprechenden Grundstück jedoch ein Garten- oder Ferienhaus mit einer überdachten Grundfläche von mehr als 24 Quadratmetern befinden, wird es als Wohngrundstück klassifiziert. Damit kommt dann die höhere Grundsteuer B für das Grundstück zum Tragen.

Was muss bei der Grundsteuererklärung für Kleingärten angegeben werden?

Grundsteuer und Garten: Unterschied zwischen Eigentum und Pacht

Wichtig ist zudem, ob man Eigentümer:in oder Pächter:in eines Grundstücks ist: Denn für Grundsteuererklärung ist nur der Eigentümer oder die Eigentümerin verantwortlich. Pächter:innen eines Kleingartens müssen also keine weiteren Schritte unternehmen, denn Eigentümer oder Eigentümerin ist hier entweder eine Privatperson oder eine Kommune.

Sollte man jedoch neben seinem Wohngrundstück, noch ein weiteres Grundstück besitzen, ist für dieses eine eigene Grundsteuererklärung mit den entsprechenden Daten notwendig. (con)

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